Innergemeinschaftliche Lieferung 2026
Warenlieferungen innerhalb der EU können steuerfrei sein - wenn die Voraussetzungen stimmen. Hier erfahren Sie alles über die Steuerbefreiung, Nachweispflichten und Meldungen.
Innergemeinschaftliche Lieferung in 30 Sekunden
Eine innergemeinschaftliche Lieferung (igL) ist eine Warenlieferung von Deutschland in ein anderes EU-Land an einen Unternehmer. Sie ist steuerfrei nach §4 Nr. 1b UStG, wenn: 1) Der Käufer eine gültige USt-IdNr. hat, 2) Die Ware physisch ins EU-Ausland gelangt, 3) Der Nachweis (Gelangensbestätigung) vorliegt. Der Käufer versteuert dann den innergemeinschaftlichen Erwerb in seinem Land.
Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?
Die innergemeinschaftliche Lieferung (igL) ist eine Warenlieferung zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten, bei der beide Parteien Unternehmer sind. Sie ist Teil des EU-Binnenmarktsystems, das den freien Warenverkehr ohne Zollformalitäten ermöglicht.
So funktioniert es
Lieferung aus Deutschland
Deutscher Unternehmer verkauft Waren an EU-Unternehmer
Steuerfreie Rechnung
Rechnung ohne deutsche USt. (0%), mit Hinweis auf Steuerbefreiung
Warentransport ins EU-Ausland
Ware gelangt physisch in anderen EU-Mitgliedstaat
Erwerbsbesteuerung beim Käufer
Käufer versteuert den Erwerb in seinem Land (Vorsteuerabzug möglich)
EU-Mitgliedstaaten (26)
Hinweis: UK (Großbritannien) ist seit dem Brexit kein EU-Mitglied mehr. Lieferungen nach UK sind Exporte, keine innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Voraussetzungen für Steuerfreiheit
Damit eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei ist, müssen alle drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Unternehmereigenschaft des Käufers
Der Käufer muss ein Unternehmer mit einer gültigen USt-IdNr. eines anderen EU-Mitgliedstaats sein.
Physische Warenbewegung ins EU-Ausland
Die Ware muss tatsächlich von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangen. Ein reiner Rechnungswechsel reicht nicht.
Erwerb für das Unternehmen des Käufers
Der Käufer muss die Ware für sein Unternehmen erwerben (nicht für private Zwecke) und in seinem Land der Erwerbsbesteuerung unterliegen.
Achtung: Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein!
Fehlt auch nur eine Voraussetzung, ist die Lieferung nicht steuerfrei. Sie müssen dann deutsche Umsatzsteuer berechnen. Das Finanzamt prüft die Nachweise bei Betriebsprüfungen sehr genau.
Nachweispflichten (Gelangensnachweis)
Der wichtigste Nachweis für die Steuerfreiheit ist der Gelangensnachweis. Er belegt, dass die Ware tatsächlich ins EU-Ausland gelangt ist.
Gelangensbestätigung (§17a UStDV)
Die Gelangensbestätigung ist der Standardnachweis. Der Käufer bestätigt den Empfang der Ware im EU-Ausland.
Pflichtangaben:
- • Name und Anschrift des Empfängers
- • Menge und Bezeichnung der Ware
- • Ort und Datum des Erhalts
- • Unterschrift des Empfängers
Alternative Nachweise
- CMR-Frachtbrief (bei Speditionsversand)
- Spediteursbescheinigung
- Tracking-Nachweis bei Paketdiensten (eingeschränkt)
- Versicherungspolice für Transport
Rechnungsstellung
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten, um die Steuerfreiheit zu dokumentieren.
Pflichtangaben auf der Rechnung
- Alle üblichen Pflichtangaben nach §14 UStG
- Ihre USt-IdNr. (DE...)
- USt-IdNr. des Käufers (EU-Land)
- Hinweis auf Steuerbefreiung
- Nur Nettobetrag (keine USt. ausweisen)
- Lieferort im EU-Ausland
Muster-Hinweise für die Rechnung
Deutsch:
"Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß §4 Nr. 1b i.V.m. §6a UStG"
Englisch:
"VAT exempt intra-community supply pursuant to Section 4 No. 1b in conjunction with Section 6a German VAT Act"
Kurzform (international):
"Intra-community supply - VAT exempt"
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Jede innergemeinschaftliche Lieferung muss in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden.
Inhalt der ZM
- • USt-IdNr. aller EU-Käufer
- • Summe der Lieferungen je Käufer
- • Aufschlüsselung nach Ländern
- • Ggf. Dreiecksgeschäfte (Kennzeichen)
Abgabefristen
- Monatlich: Standard, bis zum 25. des Folgemonats
- Quartalsweise: Möglich, wenn Lieferungen unter 50.000€ pro Quartal
- Elektronisch: Pflicht über ELSTER oder BZSt-Portal
Verspätung oder Fehler = Bußgeld
Eine verspätete oder fehlerhafte ZM kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000€ je Verstoß geahndet werden. Achten Sie auf vollständige und fristgerechte Meldung.
USt-IdNr.-Prüfung
Die Prüfung der USt-IdNr. des Käufers ist zwingend vor jeder Lieferung erforderlich. Nur bei gültiger USt-IdNr. ist die Steuerbefreiung möglich.
Qualifizierte Abfrage (empfohlen)
Prüft USt-IdNr. und ob Name/Adresse übereinstimmen. Bietet rechtliche Absicherung.
- • Über BZSt-Portal
- • Bestätigung zum Ausdrucken
- • Dokumentation für Betriebsprüfung
Einfache Abfrage
Prüft nur, ob USt-IdNr. existiert. Keine Prüfung von Name/Adresse.
- • Über VIES-System der EU
- • Schnell, aber eingeschränkt
- • Für Erstprüfung geeignet
Häufige Fragen
Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine Warenlieferung von einem EU-Land in ein anderes EU-Land zwischen zwei Unternehmen. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Der Käufer versteuert die Ware dann in seinem Land (Erwerb).
Wann ist eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei?
Die Steuerfreiheit erfordert: 1) Der Käufer ist Unternehmer mit gültiger USt-IdNr., 2) Die Ware gelangt physisch in einen anderen EU-Mitgliedstaat, 3) Der Verkäufer hat Nachweise für die Beförderung (Gelangensbestätigung). Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Welchen Hinweis muss die Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten, z.B. "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. §4 Nr. 1b i.V.m. §6a UStG" oder "VAT exempt intra-community supply". Außerdem müssen beide USt-IdNr. angegeben werden.
Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM)?
Die Zusammenfassende Meldung ist eine Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), in der alle innergemeinschaftlichen Lieferungen nach Ländern und Empfängern aufgeschlüsselt werden. Sie muss monatlich (oder quartalsweise unter bestimmten Voraussetzungen) abgegeben werden.
Was passiert, wenn die USt-IdNr. des Käufers ungültig ist?
Wenn die USt-IdNr. des Käufers ungültig ist oder nicht existiert, entfällt die Steuerbefreiung. Sie müssen dann deutsche Umsatzsteuer berechnen. Daher ist eine qualifizierte Prüfung der USt-IdNr. vor jeder Lieferung zwingend erforderlich.