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Rechnung als Fotograf: Nutzungsrechte richtig abrechnen

Fotografen-Rechnung mit korrekten Nutzungsrechten erstellen. Honorar vs. Lizenzgebühr, räumliche und zeitliche Beschränkungen, MFM-Empfehlungen verstehen. Mit interaktivem Nutzungsrechte-Kalkulator.

Für alle Fotografie-Genres
§ 31 UrhG konform
Nutzungsrechte-Kalkulator
Verfasst von Clever Invoice Redaktion— RedaktionsteamFachlich geprüft von Tom Weber— Freelancer-Coach & ProduktivitätsexperteZuletzt aktualisiert am: 13.06.2026

Honorar vs. Nutzungsrechte: Der entscheidende Unterschied

Shooting-Honorar

Das Honorar vergütet Ihre Arbeitszeit und Expertise:

  • Vorbereitung und Konzeption
  • Shooting-Zeit vor Ort
  • Bildauswahl und Bearbeitung
  • Equipment und Betriebskosten

Tipp: Auch ohne Nutzungsrechte verdienen Sie Geld – das Honorar ist der Mindestbetrag für Ihre Arbeit.

Nutzungsrechte (Lizenz)

Die Lizenzgebühr vergütet das Recht zur Verwendung:

  • Art: Print, Online, Werbung, Social Media
  • Gebiet: National, DACH, EU, weltweit
  • Dauer: 1 Jahr, 5 Jahre, unbegrenzt
  • Exklusivität: Einfach oder ausschließlich

Tipp: Je umfangreicher die Nutzung, desto höher der Preis. Nutzungsrechte können das Honorar übersteigen!

Wichtig: Ohne vereinbarte Nutzungsrechte darf der Kunde nichts!

Nach § 31 UrhG erwirbt der Auftraggeber nur die Rechte, die ausdrücklich vereinbart wurden. Ohne Nutzungsrechte-Klausel darf der Kunde die Bilder nicht verwenden – auch nicht als "eigene" Auftragsarbeit!

Rechnung nach Fotografie-Genre

Portrait & People

Bewerbungsfotos, Business-Portraits, Familienfotos

Übliches Honorar: 150-350 €

Nutzungsrechte: Meist private Nutzung, einfache Rechte

Werbefotografie

Produktfotos, Kampagnen, Corporate

Übliches Honorar: 500-2.500 €/Tag

Nutzungsrechte: Nutzungsrechte oft teurer als Shooting

Event-Fotografie

Hochzeiten, Firmenevents, Kongresse

Übliches Honorar: 200-500 €/Std.

Nutzungsrechte: Meist umfassende Nutzungsrechte inklusive

Editorial & Presse

Magazin, Zeitung, Redaktionell

Übliches Honorar: Nach MFM-Tabelle

Nutzungsrechte: Einmaliges Nutzungsrecht üblich

Architektur & Immobilien

Immobilienfotografie, Interiordesign

Übliches Honorar: 300-800 €/Objekt

Nutzungsrechte: Oft Makler-Pauschalen

Produktfotografie

E-Commerce, Katalog, Packshots

Übliches Honorar: 30-150 €/Bild

Nutzungsrechte: Meist unbegrenzte Shop-Nutzung

Nutzungsrechte-Kalkulator

Lizenzgebühr berechnen

+80% Aufpreis

Berechnung

Shooting-Honorar:500.00 €
Nutzungsrechte (5 Bilder × 400.00 €):+ 2000.00 €
Nettobetrag:2500.00 €
+ 19% USt.:475.00 €
Gesamtbetrag:2975.00 €
Faktoren: Nutzungsart ×0.8 | Gebiet ×1.0 | Dauer ×1.0 | Exklusiv ×1.0

Nutzungsrechte-Klausel für Ihre Rechnung

Der Auftraggeber erhält das einfaches, nicht übertragbare Nutzungsrecht an 5 Fotografie(n) für folgende Verwendung:

- Nutzungsart: Online (Website, Newsletter)
- Gebiet: Deutschland
- Dauer: für einen Zeitraum von 1 Jahr(en)
- Anzahl Bilder: 5

Das Recht zur Unterlizenzierung ist ausgeschlossen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht verbleibt beim Fotografen. Eine Nennung des Urhebers ist erwünscht: "Foto: [Ihr Name]".

Muster-Nutzungsrechte-Klauseln

Einfaches Nutzungsrecht (Standard)

Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Fotografien für den vereinbarten Verwendungszweck. Das Recht zur Unterlizenzierung ist ausgeschlossen. Eine Bearbeitung der Bilder ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.

Anwendungsfall: Für die meisten Aufträge geeignet

Exklusives Nutzungsrecht (Branche)

Der Auftraggeber erhält das ausschließliche Nutzungsrecht an den Fotografien für die Branche [BRANCHE] im Gebiet [DEUTSCHLAND/DACH/WELTWEIT] für einen Zeitraum von [X] Jahren. Der Fotograf verpflichtet sich, die Bilder während dieser Zeit nicht an Mitbewerber des Auftraggebers zu lizenzieren.

Anwendungsfall: Wenn Exklusivität in einer Branche gewünscht

Buy-Out (Vollständige Übertragung)

Der Auftraggeber erwirbt mit Zahlung des vereinbarten Honorars sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Fotografien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt. Das Recht zur Bearbeitung und Unterlizenzierung ist eingeschlossen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht verbleibt beim Fotografen.

Anwendungsfall: Für vollständige Rechteübertragung (höherer Preis)

Social-Media-Nutzung (Eingeschränkt)

Der Auftraggeber erhält das einfache Nutzungsrecht zur Verwendung der Fotografien auf den Social-Media-Kanälen [Instagram, Facebook, LinkedIn] für einen Zeitraum von [X] Jahren. Die Verwendung für bezahlte Werbeanzeigen (Sponsored Posts, Ads) ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Anwendungsfall: Für organische Social-Media-Nutzung

Checkliste: Fotografen-Rechnung

Pflichtangaben (§ 14 UStG)

  • Vollständiger Name und Anschrift des Fotografen
  • Vollständiger Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum (Shooting-Tag oder Lieferdatum der Bilder)

Leistungsbeschreibung

  • Art des Shootings (Portrait, Produkt, Event, etc.)
  • Anzahl der gelieferten/bearbeiteten Bilder
  • Shooting-Dauer oder Pauschale
  • Ggf. Aufschlüsselung: Honorar vs. Nutzungsrechte

Nutzungsrechte (§ 31 UrhG)

  • Art der Nutzung (Print, Online, Social Media, etc.)
  • Räumliche Beschränkung (DE, DACH, weltweit)
  • Zeitliche Beschränkung (Jahre oder unbegrenzt)
  • Exklusivität (einfach oder ausschließlich)
  • Bearbeitungsrecht (ja/nein, mit Einschränkungen)

Häufige Fragen zur Fotografen-Rechnung

Muss ich Nutzungsrechte separat auf der Rechnung ausweisen?

Es ist empfehlenswert, Honorar (Shooting, Bearbeitung) und Nutzungsrechte getrennt auszuweisen. Dies schafft Transparenz und erleichtert bei späteren Nachverhandlungen die Preisgestaltung. Umsatzsteuerlich macht es keinen Unterschied.

Was bedeutet "einfaches" vs. "ausschließliches" Nutzungsrecht?

Beim einfachen Nutzungsrecht darf der Fotograf das Bild auch an andere lizenzieren. Beim ausschließlichen Nutzungsrecht erhält nur der Auftraggeber das Recht zur Nutzung – selbst der Fotograf darf es nicht mehr verwenden. Ausschließliche Rechte sind deutlich teurer.

Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Fotografen?

Standardmäßig gilt 19% USt. Der ermäßigte Satz von 7% gilt nur für die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Werken, die als "künstlerisch" eingestuft werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Reine Auftragsarbeiten fallen meist unter 19%. Im Zweifelsfall Steuerberater fragen.

Was ist ein Buy-Out und wann ist er sinnvoll?

Ein Buy-Out ist die vollständige, zeitlich und räumlich unbegrenzte Übertragung aller Nutzungsrechte. Er ist sinnvoll bei Kampagnenbildern, die langfristig und weltweit genutzt werden sollen. Der Preis liegt meist beim 2-3-fachen des normalen Honorars.

Darf der Kunde meine Bilder bearbeiten?

Nur wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Standardmäßig ist eine Bearbeitung (Zuschnitt, Filter, Montage) nicht erlaubt und verletzt das Urheberpersönlichkeitsrecht des Fotografen. Klären Sie dies vorher und legen Sie ggf. Grenzen fest.

Was sind die MFM-Empfehlungen?

Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) veröffentlicht jährlich Honorarempfehlungen für Bildnutzungen. Diese gelten als Branchenstandard und werden von Gerichten als Orientierung herangezogen. Die Tabellen sind nach Nutzungsart, Auflage und Verwendungszweck gestaffelt.

Wie rechne ich Reisekosten ab?

Reisekosten können als separate Position oder als Pauschale auf der Rechnung erscheinen. Bei Nachweis der tatsächlichen Kosten: Fahrtkosten (0,30 €/km oder ÖPNV/Flug), Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand nach gesetzlichen Pauschalen.

Was passiert, wenn der Kunde das Bild über die vereinbarte Nutzung hinaus verwendet?

Bei Nutzung ohne oder über die vereinbarten Rechte hinaus liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Fotograf kann Unterlassung, Schadenersatz (oft das 2-fache des üblichen Honorars) und Auskunft verlangen. Dokumentieren Sie die Verletzung mit Screenshots.

Muss ich auf meinen Rechnungen die Bildnummern angeben?

Für das Finanzamt ist dies nicht erforderlich. Für die Nachvollziehbarkeit und bei Streitigkeiten über den Nutzungsumfang empfiehlt es sich aber, die gelieferten Bilder eindeutig zu bezeichnen (z.B. durch Dateinamen oder Referenznummern).

Fotografen-Rechnungen professionell erstellen

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