Rechnung für Nachhilfe schreiben: Steuerfrei abrechnen
Nachhilfe ist oft umsatzsteuerfrei – aber nicht immer! Verstehen Sie § 4 Nr. 21 UStG, rechnen Sie Einzel- und Gruppenunterricht korrekt ab und nutzen Sie unseren Generator für rechtssichere Nachhilfe-Rechnungen.
Wann ist Nachhilfe umsatzsteuerfrei?
Gute Nachricht: Private Nachhilfe ist meist steuerfrei!
Nach § 4 Nr. 21b UStG ist privater Schulunterricht durch selbstständige Lehrer umsatzsteuerfrei – ohne Bescheinigung! Voraussetzung: Der Unterricht entspricht dem Lehrplan einer Schule oder Hochschule.
§ 4 Nr. 21a UStG
Unterricht durch Schulen oder Hochschulen
Staatliche und private anerkannte Bildungseinrichtungen
§ 4 Nr. 21b UStG
Privater Unterricht durch selbstständige Lehrer
Wenn der Unterricht unmittelbar dem Schul- oder Hochschulunterricht dient
✓ Steuerfrei (Voraussetzungen)
- Unterricht muss dem Lehrplan einer Schule/Hochschule entsprechen
- Lehrer unterrichtet selbstständig (nicht als Angestellter)
- Unmittelbarer Zusammenhang mit anerkanntem Bildungsabschluss
- Keine Bescheinigung erforderlich (anders als bei § 4 Nr. 21a)
✗ NICHT steuerfrei
- Hobby-Kurse ohne Bezug zu Schulabschlüssen (z.B. Töpferkurse)
- Firmen-Schulungen und Weiterbildungen für Erwachsene
- Kurse, die nicht dem Lehrplan entsprechen
- Unterricht als Angestellter eines Nachhilfe-Instituts
Nachhilfe-Arten und Steuersätze
Schulische Nachhilfe
Mathe, Deutsch, Englisch, Physik für Schüler
Üblicher Satz: 15-35 €/Std.
Oft steuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG)
Uni-Nachhilfe
Prüfungsvorbereitung, Hausarbeiten-Hilfe für Studierende
Üblicher Satz: 25-50 €/Std.
Meist steuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG)
Sprachunterricht
Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch
Üblicher Satz: 25-60 €/Std.
Steuerfrei wenn privater Unterricht
Musikunterricht
Klavier, Gitarre, Gesang, Musiktheorie
Üblicher Satz: 30-70 €/Std.
Steuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG)
Prüfungsvorbereitung
Abitur, Staatsexamen, IHK-Prüfungen
Üblicher Satz: 30-80 €/Std.
Steuerfrei bei anerkanntem Abschluss
Firmen-Schulungen
Software-Training, Fachschulungen für Unternehmen
Üblicher Satz: 80-200 €/Std.
19% USt. (gewerbliche Leistung)
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Berechnung
Rechnungstext (zum Kopieren)
LEISTUNGSBESCHREIBUNG: Mathematik-Nachhilfe (Gymnasium, Klasse 10) Format: Einzelunterricht Leistungszeitraum: [MONAT] 2026 4 Stunden à 28.00 € = 112.00 € Nettobetrag: 112.00 € Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21b UStG (privater Schulunterricht) Gesamtbetrag: 112.00 € Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Musterrechnungen für Nachhilfe
Einzelnachhilfe Schüler (steuerfrei)
Private Mathe-Nachhilfe für Gymnasiast
| Bezeichnung | Menge | Einheit | Preis | USt. |
|---|---|---|---|---|
| Mathematik-Nachhilfe (Gymnasium, Klasse 10) | 4 | Std. | 28.00 € | 0% |
| Summe: | 112.00 € | |||
Gruppenunterricht (steuerfrei)
Abitur-Vorbereitung für 3 Schüler
| Bezeichnung | Menge | Einheit | Preis | USt. |
|---|---|---|---|---|
| Abitur-Vorbereitungskurs Mathematik (3 Teilnehmer) | 6 | Std. | 60.00 € | 0% |
| Summe: | 360.00 € | |||
Online-Nachhilfe (steuerfrei)
Englisch-Nachhilfe via Zoom
| Bezeichnung | Menge | Einheit | Preis | USt. |
|---|---|---|---|---|
| Online-Englisch-Nachhilfe (Realschule, Klasse 8) | 2 | Std. | 25.00 € | 0% |
| Summe: | 50.00 € | |||
Nachhilfe mit Anfahrt (steuerfrei)
Hausbesuch mit Fahrtkostenpauschale
| Bezeichnung | Menge | Einheit | Preis | USt. |
|---|---|---|---|---|
| Physik-Nachhilfe (Gymnasium, Klasse 11) | 1.5 | Std. | 30.00 € | 0% |
| Anfahrtspauschale | 1 | pauschal | 8.00 € | 0% |
| Summe: | 53.00 € | |||
Firmen-Schulung (steuerpflichtig)
Excel-Kurs für Mitarbeiter
| Bezeichnung | Menge | Einheit | Preis | USt. |
|---|---|---|---|---|
| Excel-Intensivkurs für Einsteiger | 8 | Std. | 95.00 € | 19% |
| Schulungsunterlagen | 5 | Stück | 15.00 € | 19% |
| Summe: | 835.00 € | |||
Kleinunternehmer Nachhilfe
Nachhilfe als Kleinunternehmer ohne USt.
| Bezeichnung | Menge | Einheit | Preis | USt. |
|---|---|---|---|---|
| Deutsch-Nachhilfe (Grundschule) | 3 | Std. | 22.00 € | 0% |
| Summe: | 66.00 € | |||
Häufige Fragen zur Nachhilfe-Rechnung
Ist Nachhilfe generell umsatzsteuerfrei?
Nicht generell. Nachhilfe ist steuerfrei, wenn sie als "privater Schulunterricht" gem. § 4 Nr. 21b UStG gilt. Das heißt: Der Unterricht muss dem Lehrplan einer Schule oder Hochschule entsprechen und der Lehrer muss selbstständig tätig sein. Hobby-Kurse oder Firmen-Schulungen sind steuerpflichtig.
Brauche ich eine Bescheinigung für die Steuerbefreiung?
Für privaten Schulunterricht nach § 4 Nr. 21b UStG brauchen Sie KEINE Bescheinigung. Anders ist es bei Bildungseinrichtungen nach § 4 Nr. 21a UStG – dort ist eine Bescheinigung der Landesbehörde erforderlich.
Wie rechne ich Online-Nachhilfe ab?
Online-Nachhilfe wird genauso abgerechnet wie Präsenz-Nachhilfe. Der Ort des Unterrichts spielt keine Rolle für die Steuerbefreiung. Wichtig: Bei Schülern im EU-Ausland gilt der Ort des Empfängers (B2C), was ggf. OSS-Registrierung erfordert.
Muss ich als Nachhilfelehrer ein Gewerbe anmelden?
Nachhilfe ist in der Regel eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG ("unterrichtende Tätigkeit"). Ein Gewerbeschein ist dann nicht erforderlich. Anders ist es, wenn Sie ein Nachhilfe-Institut mit Angestellten betreiben.
Kann ich als Student Nachhilfe geben und Rechnungen schreiben?
Ja, auch als Student können Sie selbstständig Nachhilfe geben. Beachten Sie die Einkommensgrenzen für BAföG (520 €/Monat) und Krankenversicherung (538 €/Monat bei Minijob-Grenze). Als Freiberufler ist auch mehr möglich, aber mit Einkommensteuerpflicht.
Wie gebe ich den Leistungszeitraum bei regelmäßiger Nachhilfe an?
Bei regelmäßiger Nachhilfe können Sie eine Monatsrechnung mit Gesamtstunden schreiben und "Leistungszeitraum: Januar 2026" angeben. Alternativ listen Sie die einzelnen Termine auf. Das Finanzamt akzeptiert beides.
Sind Fahrtkosten zur Nachhilfe auch steuerfrei?
Ja, Fahrtkosten als Nebenleistung teilen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung. Wenn die Nachhilfe steuerfrei ist, sind auch die Fahrtkosten steuerfrei. Sie können diese separat oder inkludiert abrechnen.
Was ist bei Gruppenunterricht zu beachten?
Bei Gruppenunterricht können Sie pro Teilnehmer oder als Gesamtpauschale abrechnen. Die Steuerbefreiung gilt auch für Gruppen. Geben Sie in der Rechnung die Gruppengröße an, das erhöht die Transparenz.
Wie rechne ich Nachhilfe-Pakete ab?
Pakete (z.B. "10 Stunden zum Vorzugspreis") können Sie als Einmalzahlung oder in Raten abrechnen. Bei Vorauszahlung entsteht die Steuer mit Zahlung. Geben Sie den geplanten Leistungszeitraum an.
Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Nachhilfe?
Ja, Sie können Kleinunternehmer nach § 19 UStG sein. Da Nachhilfe aber oft schon nach § 4 Nr. 21b steuerfrei ist, bringt der Kleinunternehmer-Status meist keinen zusätzlichen Vorteil. Er kann aber bei gemischten Tätigkeiten sinnvoll sein.