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Rechnung für Nachhilfe schreiben: Steuerfrei abrechnen

Nachhilfe ist oft umsatzsteuerfrei – aber nicht immer! Verstehen Sie § 4 Nr. 21 UStG, rechnen Sie Einzel- und Gruppenunterricht korrekt ab und nutzen Sie unseren Generator für rechtssichere Nachhilfe-Rechnungen.

Schulunterricht steuerfrei
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Wann ist Nachhilfe umsatzsteuerfrei?

Gute Nachricht: Private Nachhilfe ist meist steuerfrei!

Nach § 4 Nr. 21b UStG ist privater Schulunterricht durch selbstständige Lehrer umsatzsteuerfrei – ohne Bescheinigung! Voraussetzung: Der Unterricht entspricht dem Lehrplan einer Schule oder Hochschule.

§ 4 Nr. 21a UStG

Unterricht durch Schulen oder Hochschulen

Staatliche und private anerkannte Bildungseinrichtungen

§ 4 Nr. 21b UStG

Privater Unterricht durch selbstständige Lehrer

Wenn der Unterricht unmittelbar dem Schul- oder Hochschulunterricht dient

✓ Steuerfrei (Voraussetzungen)

  • Unterricht muss dem Lehrplan einer Schule/Hochschule entsprechen
  • Lehrer unterrichtet selbstständig (nicht als Angestellter)
  • Unmittelbarer Zusammenhang mit anerkanntem Bildungsabschluss
  • Keine Bescheinigung erforderlich (anders als bei § 4 Nr. 21a)

✗ NICHT steuerfrei

  • Hobby-Kurse ohne Bezug zu Schulabschlüssen (z.B. Töpferkurse)
  • Firmen-Schulungen und Weiterbildungen für Erwachsene
  • Kurse, die nicht dem Lehrplan entsprechen
  • Unterricht als Angestellter eines Nachhilfe-Instituts

Nachhilfe-Arten und Steuersätze

Schulische Nachhilfe

Mathe, Deutsch, Englisch, Physik für Schüler

Üblicher Satz: 15-35 €/Std.

Oft steuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG)

Uni-Nachhilfe

Prüfungsvorbereitung, Hausarbeiten-Hilfe für Studierende

Üblicher Satz: 25-50 €/Std.

Meist steuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG)

Sprachunterricht

Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch

Üblicher Satz: 25-60 €/Std.

Steuerfrei wenn privater Unterricht

Musikunterricht

Klavier, Gitarre, Gesang, Musiktheorie

Üblicher Satz: 30-70 €/Std.

Steuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG)

Prüfungsvorbereitung

Abitur, Staatsexamen, IHK-Prüfungen

Üblicher Satz: 30-80 €/Std.

Steuerfrei bei anerkanntem Abschluss

Firmen-Schulungen

Software-Training, Fachschulungen für Unternehmen

Üblicher Satz: 80-200 €/Std.

19% USt. (gewerbliche Leistung)

Nachhilfe-Rechnung Generator

Rechnung erstellen

Berechnung

Nachhilfe (4 Std. × 28 €):112.00 €
Nettobetrag:112.00 €
Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21b UStG (privater Schulunterricht)
Gesamtbetrag:112.00 €

Rechnungstext (zum Kopieren)

LEISTUNGSBESCHREIBUNG:

Mathematik-Nachhilfe (Gymnasium, Klasse 10)
Format: Einzelunterricht
Leistungszeitraum: [MONAT] 2026

4 Stunden à 28.00 € = 112.00 €

Nettobetrag: 112.00 €

Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21b UStG (privater Schulunterricht)

Gesamtbetrag: 112.00 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Musterrechnungen für Nachhilfe

Einzelnachhilfe Schüler (steuerfrei)

Private Mathe-Nachhilfe für Gymnasiast

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Mathematik-Nachhilfe (Gymnasium, Klasse 10)4Std.28.00 €0%
Summe:112.00 €
Hinweis: Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21b UStG (privater Schulunterricht)

Gruppenunterricht (steuerfrei)

Abitur-Vorbereitung für 3 Schüler

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Abitur-Vorbereitungskurs Mathematik (3 Teilnehmer)6Std.60.00 €0%
Summe:360.00 €
Hinweis: Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21b UStG. Gruppengröße: 3 Schüler.

Online-Nachhilfe (steuerfrei)

Englisch-Nachhilfe via Zoom

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Online-Englisch-Nachhilfe (Realschule, Klasse 8)2Std.25.00 €0%
Summe:50.00 €
Hinweis: Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21b UStG. Unterricht über Zoom am [DATUM].

Nachhilfe mit Anfahrt (steuerfrei)

Hausbesuch mit Fahrtkostenpauschale

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Physik-Nachhilfe (Gymnasium, Klasse 11)1.5Std.30.00 €0%
Anfahrtspauschale1pauschal8.00 €0%
Summe:53.00 €
Hinweis: Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21b UStG. Anfahrt als Nebenleistung ebenfalls steuerfrei.

Firmen-Schulung (steuerpflichtig)

Excel-Kurs für Mitarbeiter

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Excel-Intensivkurs für Einsteiger8Std.95.00 €19%
Schulungsunterlagen5Stück15.00 €19%
Summe:835.00 €
Hinweis: Berufliche Weiterbildung für Unternehmen ist nicht von § 4 Nr. 21 UStG erfasst.

Kleinunternehmer Nachhilfe

Nachhilfe als Kleinunternehmer ohne USt.

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Deutsch-Nachhilfe (Grundschule)3Std.22.00 €0%
Summe:66.00 €
Hinweis: Kein Umsatzsteuerausweis gem. § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Alternativ: Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21b UStG.

Häufige Fragen zur Nachhilfe-Rechnung

Ist Nachhilfe generell umsatzsteuerfrei?

Nicht generell. Nachhilfe ist steuerfrei, wenn sie als "privater Schulunterricht" gem. § 4 Nr. 21b UStG gilt. Das heißt: Der Unterricht muss dem Lehrplan einer Schule oder Hochschule entsprechen und der Lehrer muss selbstständig tätig sein. Hobby-Kurse oder Firmen-Schulungen sind steuerpflichtig.

Brauche ich eine Bescheinigung für die Steuerbefreiung?

Für privaten Schulunterricht nach § 4 Nr. 21b UStG brauchen Sie KEINE Bescheinigung. Anders ist es bei Bildungseinrichtungen nach § 4 Nr. 21a UStG – dort ist eine Bescheinigung der Landesbehörde erforderlich.

Wie rechne ich Online-Nachhilfe ab?

Online-Nachhilfe wird genauso abgerechnet wie Präsenz-Nachhilfe. Der Ort des Unterrichts spielt keine Rolle für die Steuerbefreiung. Wichtig: Bei Schülern im EU-Ausland gilt der Ort des Empfängers (B2C), was ggf. OSS-Registrierung erfordert.

Muss ich als Nachhilfelehrer ein Gewerbe anmelden?

Nachhilfe ist in der Regel eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG ("unterrichtende Tätigkeit"). Ein Gewerbeschein ist dann nicht erforderlich. Anders ist es, wenn Sie ein Nachhilfe-Institut mit Angestellten betreiben.

Kann ich als Student Nachhilfe geben und Rechnungen schreiben?

Ja, auch als Student können Sie selbstständig Nachhilfe geben. Beachten Sie die Einkommensgrenzen für BAföG (520 €/Monat) und Krankenversicherung (538 €/Monat bei Minijob-Grenze). Als Freiberufler ist auch mehr möglich, aber mit Einkommensteuerpflicht.

Wie gebe ich den Leistungszeitraum bei regelmäßiger Nachhilfe an?

Bei regelmäßiger Nachhilfe können Sie eine Monatsrechnung mit Gesamtstunden schreiben und "Leistungszeitraum: Januar 2026" angeben. Alternativ listen Sie die einzelnen Termine auf. Das Finanzamt akzeptiert beides.

Sind Fahrtkosten zur Nachhilfe auch steuerfrei?

Ja, Fahrtkosten als Nebenleistung teilen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung. Wenn die Nachhilfe steuerfrei ist, sind auch die Fahrtkosten steuerfrei. Sie können diese separat oder inkludiert abrechnen.

Was ist bei Gruppenunterricht zu beachten?

Bei Gruppenunterricht können Sie pro Teilnehmer oder als Gesamtpauschale abrechnen. Die Steuerbefreiung gilt auch für Gruppen. Geben Sie in der Rechnung die Gruppengröße an, das erhöht die Transparenz.

Wie rechne ich Nachhilfe-Pakete ab?

Pakete (z.B. "10 Stunden zum Vorzugspreis") können Sie als Einmalzahlung oder in Raten abrechnen. Bei Vorauszahlung entsteht die Steuer mit Zahlung. Geben Sie den geplanten Leistungszeitraum an.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Nachhilfe?

Ja, Sie können Kleinunternehmer nach § 19 UStG sein. Da Nachhilfe aber oft schon nach § 4 Nr. 21b steuerfrei ist, bringt der Kleinunternehmer-Status meist keinen zusätzlichen Vorteil. Er kann aber bei gemischten Tätigkeiten sinnvoll sein.

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