Kein Gewerbe nötig
Bei freiberuflichen Tätigkeiten
11.604 € steuerfrei
Grundfreibetrag 2024
6.240 € BAföG-frei
520 €/Monat Freibetrag
Max. 20h/Woche
Für Krankenversicherung
Als Student Rechnungen schreiben – geht das?
Ja, absolut! Immer mehr Studierende verdienen sich mit Freelance-Jobs, Nachhilfe oder Werkstudententätigkeiten etwas dazu. Dabei musst du keine Angst vor dem Finanzamt haben – wenn du einige Grundregeln beachtest.
Die gute Nachricht: Bei freiberuflichen Tätigkeiten (z.B. Texten, Programmieren, Nachhilfe, Grafikdesign) brauchst du kein Gewerbe anzumelden. Du meldest dich einfach beim Finanzamt an und kannst sofort loslegen.
Typische studentische Tätigkeiten auf Rechnung
Freiberuflich (kein Gewerbe)
- • Nachhilfe & Tutoring
- • Programmierung & Webdesign
- • Texterstellung & Übersetzung
- • Grafikdesign & Illustration
- • Fotografie & Videoproduktion
- • Social Media Management
Gewerblich (Gewerbeanmeldung)
- • Warenverkauf (Online-Shop)
- • Eventorganisation
- • Vermittlungstätigkeiten
- • Handwerk & Reparaturen
- • Reinigungsdienstleistungen
- • Transport & Lieferdienste
Steuer- & Verdienst-Rechner für Studenten
Rechnungsbetrag berechnen
Dein Rechnungsbetrag
Als Kleinunternehmer keine MwSt. ausgewiesen
Jahresübersicht & Grenzen prüfen
BAföG-Anrechnung
Jahresverdienst: 6.000 €
✓ Unter 6.240 € Freibetrag – keine Anrechnung
Einkommensteuer
Grundfreibetrag: 11.604 €
✓ Unter Grundfreibetrag – keine Einkommensteuer
Kleinunternehmerregelung
Grenze: 22.000 €/Jahr
✓ § 19 UStG nutzbar – keine MwSt. ausweisen
Familienversicherung
Grenze: 538 €/Monat
✓ Unter Grenze – Familienversicherung möglich
Muster-Rechnungstext zum Kopieren
Rechnung für [Leistungsbeschreibung] Rechnungsnummer: 2024-001 Rechnungsdatum: 13.6.2026 Leistungsdatum: [Datum der Leistung] Position: [Beschreibung der Tätigkeit] Menge: 10 Stunden Einzelpreis: 50.00 € Nettobetrag: 500.00 € Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Gesamtbetrag: 500.00 € Zahlbar innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto: IBAN: [Deine IBAN] BIC: [Deine BIC]
Kleinunternehmer-Hinweis (§ 19 UStG)
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.Pflichtangaben auf der Studenten-Rechnung
Immer erforderlich
- Dein vollständiger Name und Anschrift
- Kundenname und -anschrift
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung (Art und Umfang)
- Leistungsdatum oder -zeitraum
- Rechnungsbetrag
Zusätzlich ab 250 €
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Nettobetrag einzeln ausgewiesen
- Steuersatz + Steuerbetrag (oder Hinweis § 19 UStG)
Tipp: Die Steuernummer bekommst du kostenlos beim Finanzamt. Fülle dafür den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus – das geht auch online über ELSTER.
Häufige Fragen: Rechnung als Student schreiben
Clever Invoice für Studenten
Weiterführende Guides
Wichtige Grenzen 2024
- Grundfreibetrag:11.604 €/Jahr
- BAföG-Freibetrag:6.240 €/Jahr
- Kleinunternehmer:22.000 €/Jahr
- Familienversicherung:538 €/Monat
- Kleinbetrag (keine StNr.):250 €