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Rechnung als Subunternehmer schreiben

Subunternehmer-Rechnungen mit § 13b UStG (Reverse-Charge) korrekt erstellen. Verstehen Sie, wann die Steuerschuldumkehr gilt, was die Freistellungsbescheinigung bedeutet und wie Sie Bauabzugsteuer vermeiden.

§ 13b UStG erklärt
Reverse-Charge-Checker
Rechnung-Generator

§ 13b UStG: Wann gilt die Steuerschuldumkehr?

Was ist § 13b UStG (Reverse-Charge)?

Normalerweise schuldet der Leistungserbringer (Sie als Subunternehmer) die Umsatzsteuer. Bei § 13b UStG wird diese Pflicht auf den Leistungsempfänger (Ihren Auftraggeber) übertragen. Sie stellen eine Netto-Rechnung, Ihr Auftraggeber führt die USt. ans Finanzamt ab.

Vorteil: Der Auftraggeber kann die USt. sofort als Vorsteuer abziehen – es fließt kein Geld ans Finanzamt. Das verbessert die Liquidität in der Baubranche.

§ 13b Checker: Gilt Reverse-Charge für Ihre Rechnung?

Prüfen Sie alle drei Voraussetzungen. Nur wenn ALLE erfüllt sind, gilt § 13b:

Erbringt der Auftragnehmer eine Bauleistung?

Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen

Ist der Auftraggeber selbst Bauleistender?

Der Auftraggeber muss nachhaltig Bauleistungen erbringen (>10% seines Umsatzes oder regelmäßig)

Verwendet der Auftraggeber die Leistung für Bauzwecke?

Die empfangene Leistung muss zur Erbringung eigener Bauleistungen verwendet werden

✗ § 13b nicht anwendbar – Reguläre Rechnung mit USt.-Ausweis

Bauleistungen und § 13b Anwendbarkeit

Bauleistungen

Rohbau, Ausbau, Sanierung, Renovierung

Steuerschuldumkehr gem. § 13b UStG

Ab erstem Euro wenn beide Seiten Bauleistungen erbringen

Elektroinstallation

Elektrik, Beleuchtung, Smart Home

Steuerschuldumkehr gem. § 13b UStG

Wenn fest mit Gebäude verbunden

Sanitär & Heizung

Wasserinstallation, Heizungsanlagen

Steuerschuldumkehr gem. § 13b UStG

Wenn fest mit Gebäude verbunden

Maler & Lackierer

Anstricharbeiten, Tapezieren, Fassade

Steuerschuldumkehr gem. § 13b UStG

Wenn am Bauwerk (nicht: Möbel)

Bodenleger

Parkett, Fliesen, Estrich

Steuerschuldumkehr gem. § 13b UStG

Wenn fest mit Gebäude verbunden

Transportleistungen

Material- und Gerätetransporte

19% USt. (kein § 13b)

Keine Bauleistung

Planung & Beratung

Architektur, Statik, Bauleitung

19% USt. (kein § 13b)

Geistige Leistung, keine Bauleistung

Gebäudereinigung

Baureinigung, Endreinigung

Steuerschuldumkehr gem. § 13b UStG

Nur wenn am Bauwerk, nicht laufende Reinigung

Subunternehmer-Rechnung Generator

Rechnung erstellen

Auftraggeber ist Bauleistender und verwendet Leistung für Bauzwecke

Kein Reverse-Charge, aber auch keine USt.-Pflicht

Bauabzugsteuer (§ 48 EStG)

Berechnung

Nettobetrag:2500.00 €
Rechnungsbetrag:2500.00 €
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
Zu zahlen:2500.00 €

Rechnungstext (zum Kopieren)

RECHNUNG

Projekt: Fliesenarbeiten
Leistungszeitraum: [DATUM] bis [DATUM]

Leistung gemäß Auftrag vom [DATUM]:
Fliesenarbeiten

Nettobetrag: 2500.00 €

Rechnungsbetrag: 2500.00 €

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Musterrechnungen für Subunternehmer

§ 13bSubunternehmer-Rechnung mit § 13b (Standard)

Fliesenleger an Generalunternehmer

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Fliesenarbeiten Badezimmer EG (Material + Verlegung)2585.00 €0%
Verfugen und Silikon1pauschal180.00 €0%
Nettosumme:2305.00 €
Hinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG

NormalSubunternehmer-Rechnung OHNE § 13b

Elektriker an privaten Hauseigentümer (kein Bauunternehmer)

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Elektroinstallation Küche8Std.55.00 €19%
Material (Kabel, Dosen, Schalter)1pauschal245.00 €19%
Nettosumme:685.00 €
Hinweis: Reguläre Rechnung mit 19% USt., da Auftraggeber kein Bauleistender

§ 13bMateriallieferung mit Einbau

Fensterlieferung und -montage an Bauunternehmen

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Kunststofffenster 3-fach verglast (5 Stück)5Stück480.00 €0%
Montage inkl. Abdichtung5Stück120.00 €0%
Nettosumme:3000.00 €
Hinweis: Werklieferung gem. § 3 Abs. 4 UStG, § 13b anwendbar

NormalReine Materiallieferung (kein § 13b)

Baustoffhandel liefert Sand an Bauunternehmen

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Bausand gewaschen 0-2mm20t28.00 €19%
Lieferung frei Baustelle1pauschal85.00 €19%
Nettosumme:645.00 €
Hinweis: Reine Lieferung ohne Einbau = keine Bauleistung, § 13b nicht anwendbar

§ 13bGerüststellung als Bauleistung

Gerüstbau an Malermeister für Fassadenarbeiten

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Fassadengerüst Aufbau (Fläche: 180 m²)1pauschal1200.00 €0%
Standzeit 4 Wochen4Wochen180.00 €0%
Abbau1pauschal600.00 €0%
Nettosumme:2520.00 €
Hinweis: Gerüstbau ist Bauleistung, § 13b anwendbar wenn Malermeister nachhaltig Bauleistungen erbringt

Häufige Fragen zur Subunternehmer-Rechnung

Was bedeutet § 13b UStG bei Subunternehmer-Rechnungen?

Bei § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) schuldet nicht der Subunternehmer die Umsatzsteuer, sondern der Auftraggeber. Der Subunternehmer stellt eine Netto-Rechnung ohne USt. und vermerkt die Steuerschuldumkehr. Dies gilt bei Bauleistungen, wenn beide Seiten Bauleistende sind.

Wann muss ich als Subunternehmer § 13b anwenden?

Sie müssen § 13b anwenden, wenn Sie eine Bauleistung erbringen UND Ihr Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt (mehr als 10% seines Umsatzes oder regelmäßig). Der Auftraggeber muss dies durch eine Bescheinigung (USt 1 TG) bestätigen.

Was ist die USt 1 TG Bescheinigung?

Die USt 1 TG ist eine Bescheinigung des Finanzamts, die bestätigt, dass ein Unternehmer nachhaltig Bauleistungen erbringt. Ihr Auftraggeber sollte Ihnen diese vorlegen. Fehlt sie, können Sie auch auf andere Weise feststellen, ob § 13b gilt (z.B. Handwerkskarten, Website).

Was passiert, wenn ich § 13b falsch anwende?

Wenn Sie fälschlicherweise § 13b anwenden: Der Auftraggeber kann die Vorsteuer nicht abziehen, Sie schulden trotzdem keine USt. Wenn Sie § 13b fälschlicherweise NICHT anwenden: Sie schulden die ausgewiesene USt., auch wenn der Auftraggeber sie eigentlich schulden sollte.

Was ist die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG?

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG betrifft die Bauabzugsteuer (15% Einkommenssteuer-Vorabzug), nicht die Umsatzsteuer! Sie schützt Sie davor, dass der Auftraggeber 15% des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen muss.

Muss ich als Kleinunternehmer auch § 13b beachten?

Nein, als Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind Sie nicht verpflichtet, § 13b anzuwenden. Sie stellen normale Rechnungen ohne USt. (mit Kleinunternehmer-Hinweis). Der Auftraggeber schuldet dann auch keine USt. nach § 13b.

Wie formuliere ich den § 13b Hinweis auf der Rechnung?

Pflichtangabe: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG". Zusätzlich sollten Sie keine USt. ausweisen (0% oder gar kein USt.-Ausweis) und den Nettobetrag angeben.

Gilt § 13b auch bei Arbeiten an meinem eigenen Gebäude?

Nein, § 13b gilt nur wenn der AUFTRAGGEBER selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Wenn Sie als Bauunternehmer einen Subunternehmer für Ihr eigenes Büro beauftragen (und das Büro nicht weiterverkauft wird), gilt § 13b nicht.

Was ist bei Nachunternehmerhaftung zu beachten?

Nach § 14 AEntG haften Sie als Hauptunternehmer für Mindestlohn-Verstöße Ihrer Subunternehmer. Prüfen Sie die Seriosität Ihrer Subunternehmer und lassen Sie sich Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Sozialkassen, Finanzamt) vorlegen.

Muss ich Aufmaße und Leistungsnachweise beifügen?

Es ist keine gesetzliche Pflicht, aber branchenüblich und empfehlenswert. Aufmaße und Abnahmeprotokolle dokumentieren die Leistung und schützen bei Streitigkeiten. Viele Auftraggeber verlangen sie für die Zahlungsfreigabe.

Subunternehmer-Rechnungen automatisch erstellen

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