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Steuerrecht 2026

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Anleitung, Fristen & Tipps

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gehört zu den wichtigsten steuerlichen Pflichten für Selbstständige und Unternehmer. Hier erfahren Sie alles über Fristen, Berechnung und die Abgabe über ELSTER.

USt-Voranmeldung in 30 Sekunden

Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung melden Sie dem Finanzamt regelmäßig Ihre Umsatzsteuer (aus Ihren Rechnungen) und ziehen die Vorsteuer (aus erhaltenen Rechnungen) ab. Die Zahllast (Differenz) überweisen Sie ans Finanzamt. Abgabe: monatlich oder vierteljährlich über ELSTER, Frist: 10. des Folgemonats (mit Dauerfristverlängerung: +1 Monat).

Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist eine regelmäßige Erklärung an das Finanzamt, in der Sie Ihre Umsatzsteuer und Vorsteuer für einen bestimmten Zeitraum angeben. Sie dient der laufenden Zahlung der Umsatzsteuer und ist für die meisten Unternehmer Pflicht.

Umsatzsteuer

USt auf Ihren Ausgangsrechnungen (19% oder 7%)

Vorsteuer

USt auf erhaltenen Eingangsrechnungen (abzugsfähig)

Zahllast

USt minus Vorsteuer = an das Finanzamt zu zahlen

Wer ist befreit?

Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Voranmeldung befreit. Ebenso Unternehmer mit einer Vorjahres-Steuerschuld unter 1.000 € – diese müssen nur die Jahreserklärung abgeben.

Abgabefristen & Voranmeldungszeiträume

Vorjahres-USt-SchuldZeitraumFrist (ohne DFV)Frist (mit DFV)
Über 7.500 €Monatlich10. des Folgemonats10. des übernächsten Monats
1.001 € – 7.500 €Vierteljährlich10. nach Quartalsende10. des Folgemonats
Bis 1.000 €BefreitNur Jahreserklärung erforderlich
Gründungsjahr + FolgejahrImmer monatlich10. des Folgemonats10. des übernächsten Monats

Fällt der 10. auf ein Wochenende?

Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Beispiel: Fällt der 10. Februar auf einen Sonntag, haben Sie bis Montag, den 11. Februar Zeit.

Zahllast berechnen: So geht's

Berechnungsbeispiel

Umsatzerlöse (netto)10.000,00 €
USt 19% darauf+ 1.900,00 €
Umsatzerlöse 7% (netto)2.000,00 €
USt 7% darauf+ 140,00 €
= Umsatzsteuer gesamt2.040,00 €
Vorsteuer aus Eingangsrechnungen- 850,00 €
= Zahllast (an Finanzamt)1.190,00 €

Vorsteuer abzugsfähig wenn:

  • Ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG vorhanden
  • Leistung für unternehmerische Zwecke
  • Leistung wurde erbracht/Rechnung liegt vor

Vorsteuer NICHT abzugsfähig:

  • • Bewirtungskosten: nur 70% abzugsfähig
  • • Geschenke über 50 € (nicht abzugsfähig)
  • • PKW: nur bei über 50% betrieblicher Nutzung
  • • Privatanteil bei gemischter Nutzung

Abgabe über ELSTER

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss seit 2005 zwingend elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Alternativ können Sie zertifizierte Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle nutzen.

Wichtige ELSTER-Kennzahlen

KZ 81Steuerpflichtige Umsätze 19%
KZ 86Steuerpflichtige Umsätze 7%
KZ 66Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
KZ 83Verbleibende USt-Vorauszahlung (Zahllast)
KZ 21Innergemeinschaftliche Lieferungen (steuerfrei)

Dauerfristverlängerung: So gewinnen Sie einen Monat

So beantragen Sie die DFV

  1. 1Formular USt 1 H bei ELSTER ausfüllen
  2. 2Sondervorauszahlung berechnen (1/11 der Vorjahres-USt)
  3. 3Bis 10. Februar einreichen und Sondervorauszahlung überweisen
  4. 4Gilt dann für das gesamte Kalenderjahr

Rechenbeispiel

Vorjahres-Umsatzsteuer: 6.600 €

Sondervorauszahlung: 6.600 € / 11 = 600 €

Die Sondervorauszahlung wird in der letzten Voranmeldung des Jahres (Dezember/4. Quartal) wieder abgezogen.

Tipp: Bei vierteljährlicher Abgabe ist keine Sondervorauszahlung nötig – der Antrag allein genügt.

Schritt-für-Schritt: USt-Voranmeldung ausfüllen

1

Umsätze zusammenstellen

Erfassen Sie alle steuerpflichtigen Umsätze des Voranmeldungszeitraums, getrennt nach 19% und 7% Steuersatz.

2

Vorsteuer ermitteln

Sammeln Sie alle Eingangsrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer und ermitteln Sie die abzugsfähige Vorsteuer.

3

Besondere Vorgänge prüfen

Berücksichtigen Sie innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge-Fälle und steuerfreie Umsätze nach §4 UStG.

4

Zahllast berechnen

Berechnen Sie die Differenz: Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Positive Beträge müssen Sie ans Finanzamt überweisen.

5

Über ELSTER einreichen

Übermitteln Sie die Voranmeldung elektronisch über ELSTER oder eine zertifizierte Buchhaltungssoftware bis zur Abgabefrist.

6

Zahlung veranlassen

Überweisen Sie die Zahllast fristgerecht an Ihr Finanzamt. Bei Lastschrifteinzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung automatisch.

Häufige Fehler bei der Voranmeldung

Frist verpasst

Verspätungszuschlag: 0,25% der Steuerschuld pro Monat (mindestens 25 €). Tipp: Dauerfristverlängerung beantragen oder Lastschrift einrichten.

Soll- vs. Ist-Versteuerung verwechselt

Bei Soll-Versteuerung: USt fällt bei Rechnungsstellung an. Bei Ist-Versteuerung: erst bei Zahlungseingang. Prüfen Sie Ihren Bescheid vom Finanzamt.

Vorsteuer ohne Rechnung

Vorsteuer kann nur abgezogen werden, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG vorliegt. Kassenzettel ohne Steuernummer reichen nicht.

Innergemeinschaftliche Erwerbe vergessen

Einkäufe aus dem EU-Ausland müssen als innergemeinschaftliche Erwerbe in der Voranmeldung angegeben werden (Reverse Charge).

Häufige Fragen

Wer muss eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Grundsätzlich jeder Unternehmer, der zur Umsatzsteuer verpflichtet ist. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach §19 UStG. Im Gründungsjahr und dem Folgejahr ist die monatliche Abgabe Pflicht. Danach richtet sich die Häufigkeit nach der Vorjahres-Umsatzsteuerschuld.

Was ist die Dauerfristverlängerung und wie beantrage ich sie?

Die Dauerfristverlängerung verlängert die Abgabefrist um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe müssen Sie 1/11 der Vorjahres-USt als Sondervorauszahlung leisten. Antrag über ELSTER mit dem Formular "Antrag auf Dauerfristverlängerung" (USt 1 H) bis zum 10. Februar.

Welche Fristen gelten für die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Ohne Dauerfristverlängerung ist die Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats abzugeben (monatlich) oder bis zum 10. des auf das Quartal folgenden Monats (vierteljährlich). Mit Dauerfristverlängerung verlängert sich die Frist um einen Monat.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat erheben (mindestens 25 € pro Monat). Ab dem 14. Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums wird der Zuschlag automatisch festgesetzt.

Wie berechne ich die Umsatzsteuer-Zahllast?

Zahllast = Umsatzsteuer aus Ihren Rechnungen (Ausgangsrechnungen) minus Vorsteuer aus erhaltenen Rechnungen (Eingangsrechnungen). Ist die Vorsteuer höher, erhalten Sie einen Erstattungsanspruch vom Finanzamt.

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