Zusammenfassende Meldung (ZM) 2026
Die Zusammenfassende Meldung ist Pflicht für alle Unternehmer mit EU-Geschäft. Hier erfahren Sie, wer sie abgeben muss, was reingehört und wie Sie sie fristgerecht einreichen.
ZM in 30 Sekunden
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine elektronische Meldung ans BZSt über alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen an EU-Unternehmer. Sie muss bis zum 25. des Folgemonats (oder Folgequartals) abgegeben werden. Pflichtig sind alle Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Umsätze tätigen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5.000€.
Was ist die Zusammenfassende Meldung?
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine EU-weite Kontrollmeldung, mit der Warenlieferungen und bestimmte Dienstleistungen zwischen EU-Ländern überwacht werden. Sie wird an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt und mit den Meldungen anderer EU-Länder abgeglichen.
Zweck der ZM
EU-weiter Datenabgleich
Ihre Lieferungen werden mit dem Erwerb beim EU-Käufer abgeglichen
Bekämpfung von Steuerbetrug
Verhinderung von Umsatzsteuerkarussellen
Nachweis der Steuerfreiheit
Dokumentation für Betriebsprüfungen
Statistik des EU-Handels
Erfassung des Binnenmarkthandels
Wer muss eine ZM abgeben?
Die ZM-Pflicht besteht für alle Unternehmer, die bestimmte Umsätze mit EU-Kunden tätigen:
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Warenlieferungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern (steuerfreie Lieferungen nach §4 Nr. 1b i.V.m. §6a UStG)
Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen
Dienstleistungen an EU-Unternehmer, bei denen der Leistungsort beim Empfänger liegt (§3a Abs. 2 UStG) und bei denen Reverse Charge gilt
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
Warenbewegungen zwischen drei Parteien in drei EU-Ländern, bei denen Sie als mittlerer Unternehmer auftreten
Keine ZM-Pflicht bei:
- •Lieferungen an Privatpersonen (B2C)
- •Steuerbare und steuerpflichtige Inlandsumsätze
- •Exporte in Drittländer (Nicht-EU)
- •Rein inländische Geschäfte
Inhalt der ZM
Die ZM enthält eine Aufstellung aller meldepflichtigen Umsätze, gegliedert nach EU-Ländern und Geschäftspartnern.
Anzugebende Daten je Geschäftspartner
| Feld | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Länderkennzeichen | ISO-Code des EU-Landes | AT, FR, NL, IT... |
| USt-IdNr. | USt-IdNr. des Käufers (ohne Länderkennung) | U12345678 (für AT) |
| Summe der Bemessungsgrundlagen | Summe aller Lieferungen an diesen Kunden in € | 25.000 |
| Art des Umsatzes | L = Lieferung, S = Leistung, D = Dreieck | L |
Beispiel einer ZM-Zeile
Länderkennzeichen: AT
USt-IdNr.: U12345678
Betrag (€): 15.750
Art: L (Lieferung)
= Im Meldezeitraum wurden Waren im Wert von 15.750 € an den österreichischen Kunden mit der USt-IdNr. ATU12345678 geliefert.
Fristen für die Abgabe
Monatliche Abgabe (Standard)
Die ZM muss bis zum 25. des Folgemonats abgegeben werden.
Beispiel:
Lieferungen im Januar 2026 → ZM bis 25.02.2026
Lieferungen im Februar 2026 → ZM bis 25.03.2026
Quartalsweise Abgabe (optional)
Möglich, wenn Summe der igL ≤ 50.000€ pro Quartal in den letzten 4 Quartalen.
Fristen:
Q1 (Jan-Mär) → bis 25.04.
Q2 (Apr-Jun) → bis 25.07.
Q3 (Jul-Sep) → bis 25.10.
Q4 (Okt-Dez) → bis 25.01.
Wechsel zur monatlichen Abgabe
Wenn Sie die 50.000€-Grenze in einem Quartal überschreiten, müssen Sie ab dem Folgemonat zur monatlichen Abgabe wechseln. Ein Wechsel zurück zur quartalsweisen Abgabe ist erst nach 4 Quartalen unter der Grenze möglich.
Elektronische Abgabe
Die ZM muss elektronisch abgegeben werden. Eine Abgabe in Papierform ist seit Jahren nicht mehr zulässig.
BZStOnline-Portal
Direkter Zugang zum Bundeszentralamt für Steuern. Erfordert Registrierung und Zertifikat.
- Direkte Eingabe im Webformular
- CSV-Upload für viele Datensätze
- Empfangsbestätigung sofort
ELSTER
Über das bekannte ELSTER-Portal oder integriert in Buchhaltungssoftware.
- Wenn bereits ELSTER-Zertifikat vorhanden
- Integration in viele Buchhaltungsprogramme
- Automatisierung möglich
Fehler korrigieren
Wenn Sie einen Fehler in einer bereits abgegebenen ZM entdecken, müssen Sie eine berichtigte ZM einreichen.
Arten der Berichtigung
Korrektur eines Betrags
Geben Sie für denselben Zeitraum und dieselbe USt-IdNr. den korrekten Betrag an. Der neue Wert ersetzt den alten.
Streichung eines Eintrags
Wenn eine Meldung komplett falsch war: Betrag auf 0 setzen.
Nachtrag vergessener Umsätze
Zusätzliche Zeilen für vergessene Kunden/Umsätze nachreichen.
Konsequenzen bei Fehlern
- • Bußgeld: Bis zu 5.000€ je fehlerhafter Meldung
- • Nachfragen: Das Finanzamt kann Nachweise fordern
- • Steuerfreiheit: Kann bei systematischen Fehlern in Frage gestellt werden
Häufige Fragen
Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM)?
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), in der alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen an EU-Unternehmer aufgelistet werden. Sie dient der EU-weiten Kontrolle des Warenverkehrs.
Wann muss ich eine ZM abgeben?
Immer wenn Sie innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an EU-Unternehmer erbringen, bei denen der Leistungsort im anderen EU-Land liegt. Die Frist ist der 25. des Folgemonats (monatlich) oder des Folgequartals (quartalsweise bei kleinen Beträgen).
Kann ich die ZM quartalsweise abgeben?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn die Summe Ihrer innergemeinschaftlichen Lieferungen weder im laufenden Quartal noch in einem der vier vorangegangenen Quartale 50.000 Euro übersteigt. Bei Überschreitung müssen Sie auf monatliche Abgabe wechseln.
Wie gebe ich die ZM ab?
Die ZM muss elektronisch abgegeben werden - entweder über das BZSt-Portal (BZStOnline) oder per ELSTER. Eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Sie benötigen dafür ein Zertifikat.
Was passiert, wenn ich die ZM zu spät abgebe?
Bei verspäteter oder unterlassener Abgabe droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro je Meldung. Außerdem kann das Finanzamt die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in Frage stellen, wenn die ZM nicht oder fehlerhaft abgegeben wurde.