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EU-Meldepflicht

Zusammenfassende Meldung (ZM) 2026

Die Zusammenfassende Meldung ist Pflicht für alle Unternehmer mit EU-Geschäft. Hier erfahren Sie, wer sie abgeben muss, was reingehört und wie Sie sie fristgerecht einreichen.

ZM in 30 Sekunden

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine elektronische Meldung ans BZSt über alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen an EU-Unternehmer. Sie muss bis zum 25. des Folgemonats (oder Folgequartals) abgegeben werden. Pflichtig sind alle Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Umsätze tätigen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5.000€.

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine EU-weite Kontrollmeldung, mit der Warenlieferungen und bestimmte Dienstleistungen zwischen EU-Ländern überwacht werden. Sie wird an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt und mit den Meldungen anderer EU-Länder abgeglichen.

Zweck der ZM

EU-weiter Datenabgleich

Ihre Lieferungen werden mit dem Erwerb beim EU-Käufer abgeglichen

Bekämpfung von Steuerbetrug

Verhinderung von Umsatzsteuerkarussellen

Nachweis der Steuerfreiheit

Dokumentation für Betriebsprüfungen

Statistik des EU-Handels

Erfassung des Binnenmarkthandels

Wer muss eine ZM abgeben?

Die ZM-Pflicht besteht für alle Unternehmer, die bestimmte Umsätze mit EU-Kunden tätigen:

1

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Warenlieferungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern (steuerfreie Lieferungen nach §4 Nr. 1b i.V.m. §6a UStG)

2

Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen

Dienstleistungen an EU-Unternehmer, bei denen der Leistungsort beim Empfänger liegt (§3a Abs. 2 UStG) und bei denen Reverse Charge gilt

3

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Warenbewegungen zwischen drei Parteien in drei EU-Ländern, bei denen Sie als mittlerer Unternehmer auftreten

Keine ZM-Pflicht bei:

  • Lieferungen an Privatpersonen (B2C)
  • Steuerbare und steuerpflichtige Inlandsumsätze
  • Exporte in Drittländer (Nicht-EU)
  • Rein inländische Geschäfte

Inhalt der ZM

Die ZM enthält eine Aufstellung aller meldepflichtigen Umsätze, gegliedert nach EU-Ländern und Geschäftspartnern.

Anzugebende Daten je Geschäftspartner

FeldBeschreibungBeispiel
LänderkennzeichenISO-Code des EU-LandesAT, FR, NL, IT...
USt-IdNr.USt-IdNr. des Käufers (ohne Länderkennung)U12345678 (für AT)
Summe der BemessungsgrundlagenSumme aller Lieferungen an diesen Kunden in €25.000
Art des UmsatzesL = Lieferung, S = Leistung, D = DreieckL

Beispiel einer ZM-Zeile

Länderkennzeichen: AT

USt-IdNr.: U12345678

Betrag (€): 15.750

Art: L (Lieferung)

= Im Meldezeitraum wurden Waren im Wert von 15.750 € an den österreichischen Kunden mit der USt-IdNr. ATU12345678 geliefert.

Fristen für die Abgabe

Monatliche Abgabe (Standard)

Die ZM muss bis zum 25. des Folgemonats abgegeben werden.

Beispiel:

Lieferungen im Januar 2026 → ZM bis 25.02.2026

Lieferungen im Februar 2026 → ZM bis 25.03.2026

Quartalsweise Abgabe (optional)

Möglich, wenn Summe der igL ≤ 50.000€ pro Quartal in den letzten 4 Quartalen.

Fristen:

Q1 (Jan-Mär) → bis 25.04.

Q2 (Apr-Jun) → bis 25.07.

Q3 (Jul-Sep) → bis 25.10.

Q4 (Okt-Dez) → bis 25.01.

Wechsel zur monatlichen Abgabe

Wenn Sie die 50.000€-Grenze in einem Quartal überschreiten, müssen Sie ab dem Folgemonat zur monatlichen Abgabe wechseln. Ein Wechsel zurück zur quartalsweisen Abgabe ist erst nach 4 Quartalen unter der Grenze möglich.

Elektronische Abgabe

Die ZM muss elektronisch abgegeben werden. Eine Abgabe in Papierform ist seit Jahren nicht mehr zulässig.

BZStOnline-Portal

Direkter Zugang zum Bundeszentralamt für Steuern. Erfordert Registrierung und Zertifikat.

  • Direkte Eingabe im Webformular
  • CSV-Upload für viele Datensätze
  • Empfangsbestätigung sofort

ELSTER

Über das bekannte ELSTER-Portal oder integriert in Buchhaltungssoftware.

  • Wenn bereits ELSTER-Zertifikat vorhanden
  • Integration in viele Buchhaltungsprogramme
  • Automatisierung möglich

Fehler korrigieren

Wenn Sie einen Fehler in einer bereits abgegebenen ZM entdecken, müssen Sie eine berichtigte ZM einreichen.

Arten der Berichtigung

1

Korrektur eines Betrags

Geben Sie für denselben Zeitraum und dieselbe USt-IdNr. den korrekten Betrag an. Der neue Wert ersetzt den alten.

2

Streichung eines Eintrags

Wenn eine Meldung komplett falsch war: Betrag auf 0 setzen.

3

Nachtrag vergessener Umsätze

Zusätzliche Zeilen für vergessene Kunden/Umsätze nachreichen.

Konsequenzen bei Fehlern

  • Bußgeld: Bis zu 5.000€ je fehlerhafter Meldung
  • Nachfragen: Das Finanzamt kann Nachweise fordern
  • Steuerfreiheit: Kann bei systematischen Fehlern in Frage gestellt werden

Häufige Fragen

Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM)?

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), in der alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen an EU-Unternehmer aufgelistet werden. Sie dient der EU-weiten Kontrolle des Warenverkehrs.

Wann muss ich eine ZM abgeben?

Immer wenn Sie innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an EU-Unternehmer erbringen, bei denen der Leistungsort im anderen EU-Land liegt. Die Frist ist der 25. des Folgemonats (monatlich) oder des Folgequartals (quartalsweise bei kleinen Beträgen).

Kann ich die ZM quartalsweise abgeben?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn die Summe Ihrer innergemeinschaftlichen Lieferungen weder im laufenden Quartal noch in einem der vier vorangegangenen Quartale 50.000 Euro übersteigt. Bei Überschreitung müssen Sie auf monatliche Abgabe wechseln.

Wie gebe ich die ZM ab?

Die ZM muss elektronisch abgegeben werden - entweder über das BZSt-Portal (BZStOnline) oder per ELSTER. Eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Sie benötigen dafür ein Zertifikat.

Was passiert, wenn ich die ZM zu spät abgebe?

Bei verspäteter oder unterlassener Abgabe droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro je Meldung. Außerdem kann das Finanzamt die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in Frage stellen, wenn die ZM nicht oder fehlerhaft abgegeben wurde.

ZM-Daten automatisch aus Rechnungen generieren

Clever Invoice erfasst automatisch alle Daten für die Zusammenfassende Meldung. Am Monatsende exportieren Sie die Daten mit einem Klick für die ZM-Abgabe.