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Buchhaltung 2026

Eingangsrechnung prüfen: Checkliste für den Vorsteuerabzug

Fehlerhafte Eingangsrechnungen gefährden Ihren Vorsteuerabzug und können bei Betriebsprüfungen teuer werden. Nutzen Sie unsere interaktive Checkliste, um jede Rechnung systematisch zu prüfen.

Warum ist die Rechnungsprüfung so wichtig?

Vorsteuer gefährdet

Ohne vollständige Pflichtangaben wird das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern – bei Prüfungen auch rückwirkend!

Falsche Zahlungen

Ohne sachliche Prüfung zahlen Sie möglicherweise für Leistungen, die nicht oder mangelhaft erbracht wurden.

Betriebsprüfung

Bei Betriebsprüfungen werden Eingangsrechnungen stichprobenartig geprüft. Fehler können zu Nachzahlungen führen.

Interaktive Prüf-Checkliste

Prüffortschritt

Formale Prüfung0/10
Sachliche Prüfung0/6
Gesamt0%

Formale Prüfung (Pflichtangaben nach § 14 UStG)

Name und Anschrift des LeistendenPflicht

Vollständiger Firmenname mit Rechtsform und Adresse

Name und Anschrift des EmpfängersPflicht

Ihr Firmenname und Ihre Adresse korrekt

Steuernummer oder USt-IdNr.Pflicht

Mindestens eine der beiden Angaben

RechnungsdatumPflicht

Ausstellungsdatum der Rechnung

Fortlaufende RechnungsnummerPflicht

Eindeutige, einmalige Nummer

Menge und Art der LeistungPflicht

Genaue Beschreibung, was geliefert/geleistet wurde

Zeitpunkt der Lieferung/LeistungPflicht

Lieferdatum oder Leistungszeitraum

Nettobetrag (Entgelt)Pflicht

Betrag ohne Umsatzsteuer

SteuersatzPflicht

19%, 7% oder Hinweis auf Steuerbefreiung

SteuerbetragPflicht

USt-Betrag in Euro separat ausgewiesen

Gesamtbetrag (brutto)

Endbetrag inkl. USt

Sachliche Prüfung

Leistung/Ware erhalten

Wurde die Leistung tatsächlich erbracht oder die Ware geliefert?

Menge stimmt

Entspricht die Menge der Bestellung und dem Lieferschein?

Preis stimmt

Entspricht der Preis dem Angebot/Vertrag?

Qualität in Ordnung

Ist die Leistung mangelfrei und wie vereinbart?

Rabatte/Skonti berücksichtigt

Sind vereinbarte Rabatte abgezogen?

Keine Doppelrechnung

Wurde diese Leistung bereits in Rechnung gestellt?

Fehler reklamieren: Vorlagen zum Kopieren

Fehlende Pflichtangaben

Bei fehlenden formalen Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] erhalten. Bei der Prüfung haben wir festgestellt, dass folgende Pflichtangaben gemäß § 14 UStG fehlen: - [Angabe 1] - [Angabe 2] Ohne diese Angaben ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Bitte senden Sie uns eine korrigierte Rechnung zu. Mit freundlichen Grüßen

Falscher Betrag

Bei falschen Preisen oder Mengen
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] ist uns eine Abweichung aufgefallen: Berechnet: [Betrag] EUR Vereinbart (lt. Angebot vom [Datum]): [Betrag] EUR Bitte prüfen Sie die Angaben und senden uns eine Korrektur. Mit freundlichen Grüßen

Doppelte Rechnung

Bei Doppelabrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] erhalten. Diese Leistung wurde bereits mit Rechnung Nr. [alte Nummer] vom [Datum] in Rechnung gestellt und von uns bezahlt. Bitte stornieren Sie die doppelte Rechnung. Mit freundlichen Grüßen

Leistung nicht erhalten

Bei fehlender Leistung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] erhalten. Die berechnete Leistung "[Leistungsbeschreibung]" wurde jedoch bisher nicht erbracht / die Ware nicht geliefert. Bitte klären Sie den Sachverhalt. Mit freundlichen Grüßen

Praxis-Tipps

Zeitnah prüfen

Prüfen Sie Rechnungen innerhalb von 14 Tagen. So können Sie Unstimmigkeiten klären, bevor Sie zahlen.

4-Augen-Prinzip

Lassen Sie die sachliche Prüfung von der Fachabteilung und die formale Prüfung von der Buchhaltung durchführen.

Systematisch archivieren

Geprüfte Rechnungen mit Prüfvermerk versehen und GoBD-konform 10 Jahre aufbewahren.

Erst prüfen, dann zahlen

Zahlen Sie nie vor der Prüfung! Nach Zahlung ist es schwieriger, Korrekturen durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist die Prüfung von Eingangsrechnungen wichtig?

Ohne Prüfung riskieren Sie: 1) Verlust des Vorsteuerabzugs bei fehlerhaften Rechnungen, 2) Zahlung für nicht oder mangelhaft erbrachte Leistungen, 3) Probleme bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt. Eine systematische Rechnungsprüfung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten.

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung nach § 14 UStG enthalten?

Die 14 Pflichtangaben sind: 1) Name und Anschrift des Leistenden, 2) Name und Anschrift des Empfängers, 3) Steuernummer oder USt-IdNr., 4) Rechnungsdatum, 5) Fortlaufende Rechnungsnummer, 6) Menge und Art der Leistung, 7) Zeitpunkt der Lieferung/Leistung, 8) Nettobetrag, 9) Steuersatz, 10) Steuerbetrag, 11) Hinweis auf Steuerbefreiung (falls zutreffend), 12) Hinweis auf Aufbewahrungspflicht (bei Privatleistungen), 13) "Gutschrift" bei Gutschriften, 14) Hinweis auf Steuerschuldnerschaft (bei Reverse Charge).

Was ist der Unterschied zwischen formaler und sachlicher Rechnungsprüfung?

Die formale Prüfung prüft, ob alle gesetzlichen Pflichtangaben vorhanden und korrekt sind (Voraussetzung für Vorsteuerabzug). Die sachliche Prüfung prüft, ob die Leistung tatsächlich erbracht wurde, die Mengen und Preise stimmen und die Qualität in Ordnung ist.

Kann ich die Vorsteuer auch bei fehlerhaften Rechnungen abziehen?

Nein, bei fehlenden oder falschen Pflichtangaben ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung die Vorsteuer zurückfordern. Deshalb sollten Sie fehlerhafte Rechnungen reklamieren und eine korrigierte Rechnung anfordern, bevor Sie zahlen.

Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung zu prüfen und zu beanstanden?

Es gibt keine gesetzliche Prüffrist. Handelsüblich sind 14-30 Tage. Wichtig: Beanstanden Sie fehlerhafte Rechnungen vor Zahlung! Nach Zahlung wird eine Korrektur schwieriger. Bei offensichtlichen Mängeln sollten Sie sofort reklamieren.

Was mache ich bei einer falschen oder doppelten Rechnung?

Kontaktieren Sie den Rechnungssteller schriftlich, beschreiben Sie den Fehler präzise und fordern Sie eine Korrekturrechnung an. Bei doppelter Rechnungsstellung weisen Sie auf die bereits erhaltene Rechnung hin (mit Rechnungsnummer). Zahlen Sie nicht, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Gelten für Kleinbetragsrechnungen vereinfachte Anforderungen?

Ja, bei Rechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) gelten vereinfachte Anforderungen: Name/Anschrift des Leistenden, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz genügen. Rechnungsnummer, genaues Leistungsdatum und Empfängerangaben sind nicht zwingend erforderlich.

Muss ich auch E-Rechnungen prüfen?

Ja, E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) müssen genauso geprüft werden wie Papierrechnungen. Der Vorteil: Viele Prüfschritte können automatisiert werden. Das XML enthält alle strukturierten Daten, die maschinell validiert werden können.

Wie dokumentiere ich die Rechnungsprüfung?

Dokumentieren Sie Prüfdatum, Prüfer (Unterschrift/Kürzel), Ergebnis der formalen und sachlichen Prüfung, ggf. Abweichungen und deren Klärung. Bei Papierrechnungen reicht ein Prüfstempel, bei elektronischen Rechnungen ein dokumentierter Workflow.

Wer im Unternehmen sollte Rechnungen prüfen?

Idealerweise nach dem 4-Augen-Prinzip: 1) Sachliche Prüfung durch die Fachabteilung (die die Leistung bestellt/erhalten hat), 2) Formale Prüfung durch die Buchhaltung. Bei kleinen Unternehmen kann eine Person beide Prüfungen durchführen, aber die Trennung erhöht die Sicherheit.

Eingangsrechnungen automatisch prüfen?

Mit Clever Invoice können Sie eingehende Rechnungen importieren und automatisch auf Pflichtangaben prüfen lassen – bevor Sie zahlen.

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