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Arbeitgeber-Ratgeber 2026

Lohnabrechnung erstellen: Anleitung & Pflichtangaben

Vom Bruttolohn zum Nettolohn: Alles was Arbeitgeber über Lohnabrechnungen wissen müssen – mit aktuellen Beitragssätzen 2026.

Grundlagen & Arbeitgeberpflichten

Die Lohnabrechnung (auch Gehaltsabrechnung oder Entgeltabrechnung) ist ein monatliches Dokument, das die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts transparent aufschlüsselt. Arbeitgeber sind nach §108 GewO verpflichtet, diese bei jeder Zahlung zu erstellen.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

  • Monatliche Lohnabrechnung in Textform an jeden Arbeitnehmer
  • Lohnsteuer-Anmeldung und Abführung an das Finanzamt
  • Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkassen
  • Aufbewahrung der Lohnunterlagen für mindestens 6 Jahre

Pflichtangaben auf der Lohnabrechnung

Kopfdaten

  • Name & Anschrift Arbeitgeber
  • Name & Anschrift Arbeitnehmer
  • Personalnummer
  • Abrechnungszeitraum

Steuer- & SV-Daten

  • Steuerklasse & Steuer-ID
  • Sozialversicherungsnummer
  • Krankenkasse
  • Konfession (Kirchensteuer)

Brutto-Bestandteile

  • Grundgehalt / Stundenlohn
  • Überstunden & Zuschläge
  • Sachbezüge (geldwerter Vorteil)
  • Sonderzahlungen (Bonus, Prämie)

Abzüge

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (falls zutreffend)
  • SV-Beiträge (AN-Anteil)

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Stammdaten des Mitarbeiters erfassen

Erfassen Sie alle relevanten Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID, Steuerklasse, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Kinderfreibeträge, Konfession (für Kirchensteuer), IBAN für Gehaltsüberweisung.

2

Bruttolohn berechnen

Berechnen Sie den Bruttolohn aus Grundgehalt, Überstunden, Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag), Sachbezüge (z.B. Firmenwagen), vermögenswirksame Leistungen und sonstige Bezüge.

3

Lohnsteuer ermitteln

Die Lohnsteuer richtet sich nach Steuerklasse, Bruttolohn und Freibeträgen. Nutzen Sie die BMF-Lohnsteuertabelle oder eine Lohnsteuersoftware. Dazu kommen Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer, mit Freigrenze) und ggf. Kirchensteuer (8% oder 9%).

4

Sozialversicherungsbeiträge berechnen

Berechnen Sie die Arbeitnehmeranteile: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung. Beachten Sie die Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV: 66.150 €/Jahr, RV/AV: 96.600 €/Jahr West, 2026).

5

Nettolohn berechnen und auszahlen

Nettolohn = Bruttolohn minus Lohnsteuer minus SoZ minus Kirchensteuer minus AN-Sozialversicherungsbeiträge. Überweisen Sie den Nettolohn pünktlich zum vereinbarten Zahltag.

6

Meldungen und Zahlungen abgeben

Übermitteln Sie die Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER, zahlen Sie die Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats. Erstellen Sie die Beitragsnachweise für die Krankenkassen (Fälligkeit: drittletzter Bankarbeitstag des Monats).

Sozialversicherungsbeiträge 2026

VersicherungGesamtAG-AnteilAN-AnteilBBG/Jahr
Krankenversicherung14,6% + Zusatzbeitrag7,3% + ½ Zusatz7,3% + ½ Zusatz66.150 €
Rentenversicherung18,6%9,3%9,3%96.600 € (West)
Arbeitslosenversicherung2,6%1,3%1,3%96.600 € (West)
Pflegeversicherung3,4%1,7%1,7% (+ 0,6% kinderlos)66.150 €

Sonderfall: Minijob (556 €)

Minijob-Pauschalen für Arbeitgeber

  • 13% Krankenversicherung – pauschaler AG-Beitrag
  • 15% Rentenversicherung – pauschal (AN kann aufstocken auf 18,6%)
  • 2% Pauschalsteuer – deckt Lohnsteuer, SoZ, Kirchensteuer ab
  • Umlagen U1, U2, U3 – ca. 1,1% + 0,44% + 0,06%

Gesamtkosten AG: ca. 31,6% auf den Bruttolohn. Bei 556 € Verdienst sind das ca. 175,70 € zusätzliche Arbeitgeberkosten.

Minijob-Grenze 2026

Die Minijob-Grenze liegt bei 556 €/Monat (12,82 € Mindestlohn × 43,33 Stunden). Bei Überschreitung entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Übergangsbereich: 556,01 – 2.000 €).

Fristen & Meldepflichten

MeldungFristAn wen
Lohnsteuer-Anmeldung10. des FolgemonatsFinanzamt (ELSTER)
SV-BeitragsnachweisDrittletzter BankarbeitstagKrankenkasse
SV-Meldungen (DEÜV)6 Wochen nach EreignisKrankenkasse
Jahresmeldung15. Februar des FolgejahresKrankenkasse
Lohnsteuerbescheinigung28. Februar des FolgejahresFinanzamt + Arbeitnehmer

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung

Welche Pflichtangaben muss eine Lohnabrechnung enthalten?

Nach §108 GewO muss eine Lohnabrechnung enthalten: Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Abrechnungszeitraum, Steuerklasse und Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Bruttolohn, alle Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge) einzeln aufgeschlüsselt, sowie den Nettolohn.

Muss ich als Arbeitgeber eine Lohnabrechnung erstellen?

Ja, nach §108 Abs. 1 GewO ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens monatlich erfolgen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Kann ich die Lohnabrechnung selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Grundsätzlich können Sie die Lohnabrechnung selbst erstellen – allerdings ist die Lohnbuchhaltung komplex (Sozialversicherung, Lohnsteuer, Meldepflichten). Viele Selbstständige nutzen Lohnabrechnungssoftware oder beauftragen einen Steuerberater. Bei nur 1-2 Mitarbeitern kann sich ein Lohnbüro (ab ca. 15 €/Mitarbeiter/Monat) lohnen.

Welche Meldungen muss ich als Arbeitgeber abgeben?

Lohnsteuer-Anmeldung (monatlich, vierteljährlich oder jährlich je nach Höhe), Sozialversicherungsmeldungen (Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung), DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweis an Krankenkasse, Unfallversicherungs-Jahresnachweis an BG, und ggf. Schwerbehindertenabgabe.

Wie berechne ich die Lohnnebenkosten?

Die Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge betragen 2026 ca. 20-21% des Bruttolohns: Krankenversicherung (7,3% + Zusatzbeitrag ca. 0,9%), Rentenversicherung (9,3%), Arbeitslosenversicherung (1,3%), Pflegeversicherung (1,7%). Dazu kommen Unfallversicherung (BG-Beitrag, branchenabhängig) und ggf. Umlagen U1, U2, U3.

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