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Steuer-Ratgeber 2026

Steuertipps für Selbstständige & Freiberufler

Die besten Strategien, um als Selbstständiger legal Steuern zu sparen – von Betriebsausgaben über Abschreibungen bis zu Jahresende-Tipps.

Die 10 besten Steuertipps 2026

1

Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen

Bis 50% geplanter Anschaffungskosten vorab abziehen – maximal 200.000 €. Ideal zum Jahresende.

2

GWG-Grenze von 800 € ausnutzen

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto sofort vollständig abschreiben.

3

Homeoffice-Pauschale: 1.260 €/Jahr

6 € pro Homeoffice-Tag, max. 210 Tage. Kein separates Arbeitszimmer nötig.

4

Fahrtkosten konsequent erfassen

0,30 € je km (ab km 21: 0,38 €) oder tatsächliche Kosten. Fahrtenbuch führen bei >50% betrieblicher Nutzung.

5

Vorsorgeaufwendungen absetzen

Basisrente (Rürup), Kranken-/Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeit – bis zu 27.566 € (2026).

6

IST-Versteuerung beantragen

USt erst bei Zahlungseingang abführen statt bei Rechnungsstellung. Schont die Liquidität.

7

Sonderabschreibung §7g nutzen

20% Sonder-AfA im Anschaffungsjahr zusätzlich zur normalen Abschreibung.

8

Betriebliche Altersvorsorge

Pensionszusage oder Unterstützungskasse – Beiträge als Betriebsausgabe abzugsfähig.

9

Steuerberaterkosten absetzen

Betrieblicher Anteil der Steuerberatung ist voll als Betriebsausgabe absetzbar.

10

Verlustvor-/rücktrag nutzen

Verluste können 1 Jahr zurück (max. 10 Mio. €) oder unbegrenzt vorgetragen werden.

Betriebsausgaben optimieren

Betriebsausgaben sind das wichtigste Instrument zur Steueroptimierung. Jeder Euro Betriebsausgabe mindert Ihren Gewinn – und damit Ihre Steuerlast.

Häufig vergessene Betriebsausgaben

Telefon & Internet (anteilig)
Fachbücher & Zeitschriften
Fortbildungen & Seminare
Berufshaftpflicht
Kontoführungsgebühren
Porto & Versand
Büromöbel & Equipment
Software & Cloud-Dienste
Bewirtungskosten (70%)
Geschenke bis 50 €/Person
Reisekosten & Verpflegung
Beiträge zu Berufsverbänden

Steuertipps zum Jahresende

Die letzten Wochen des Jahres sind entscheidend für die Steueroptimierung. Diese Maßnahmen sollten Sie vor dem 31. Dezember prüfen:

Investitionen vorziehen

Geplante Anschaffungen noch im laufenden Jahr tätigen. Die Abschreibung beginnt im Monat der Anschaffung – auch im Dezember.

Rechnungen noch versenden

Bei IST-Versteuerung: Rechnungen ins neue Jahr schieben spart USt-Liquidität. Bei SOLL-Versteuerung: Rechnungen noch versenden für Vorsteuerabzug.

Vorauszahlungen leisten

Versicherungsbeiträge, Mieten oder Leasingraten für Januar vorab bezahlen – diese werden noch im alten Jahr als Betriebsausgabe gebucht (10-Tage-Regel beachten).

IAB bilden

Investitionsabzugsbetrag für geplante Anschaffungen der nächsten 3 Jahre bilden. Bis zu 50% der Anschaffungskosten vorab als Betriebsausgabe.

Clever abschreiben

MethodeGrenzeAbschreibung
Sofortabschreibung GWGBis 800 € netto100% im Anschaffungsjahr
Sammelposten250,01 – 1.000 € netto20% p.a. über 5 Jahre
Lineare AfAÜber 1.000 € nettoGleichmäßig über Nutzungsdauer
Sonder-AfA §7gAlle beweglichen WG+20% im Anschaffungsjahr
Computer & SoftwareUnbegrenzt1 Jahr Nutzungsdauer (seit 2021)

Vorauszahlungen senken

Wenn Ihre Steuervorauszahlungen zu hoch sind, können Sie beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragen. Das verbessert Ihre Liquidität sofort.

So beantragen Sie die Herabsetzung

  • Formlosen Antrag an das Finanzamt stellen (Brief oder über ELSTER)
  • Begründung: Geringerer erwarteter Gewinn mit Schätzung beifügen
  • Aktuelle BWA oder Zwischenabschluss als Nachweis beilegen
  • Achtung: Bei zu niedriger Schätzung drohen Nachzahlungszinsen (0,15%/Monat)

Steuerfallen vermeiden

Belege nicht aufbewahrt

Ohne Beleg kein Abzug. Digitale Aufbewahrung nach GoBD ist zulässig – Originalbelege trotzdem 10 Jahre aufbewahren.

Private und betriebliche Ausgaben vermischt

Getrennte Konten führen. Gemischte Nutzung (z.B. Handy) dokumentieren und nur den betrieblichen Anteil absetzen.

Geschenke über 50 € nicht pauschaliert

Geschenke über 50 € pro Person/Jahr: Nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Unter 50 €: Pauschalversteuerung mit 30% möglich.

Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung vergessen

Bei Dauerfristverlängerung ist 1/11 der Vorjahres-USt als Sondervorauszahlung bis 10. Februar fällig.

Häufige Fragen zu Steuertipps

Welche Betriebsausgaben kann ich als Selbstständiger absetzen?

Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind: Büromaterial, Software, Telefon, Internet, Fachliteratur, Fortbildungen, Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Versicherungen (betrieblich), Steuerberatung. Auch anteilige Kosten (z.B. 50% Handy privat/geschäftlich) sind absetzbar. Wichtig: Belege aufbewahren und korrekt buchen.

Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Seit 2023 gibt es die Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag (max. 1.260 €/Jahr, 210 Tage). Alternativ können Sie ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn es den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet – dann unbegrenzt. Voraussetzung: separater Raum, mindestens 90% berufliche Nutzung.

Welche Abschreibungsmethoden gibt es für Selbstständige?

Die lineare AfA verteilt Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) bis 800 € netto können sofort abgeschrieben werden. Die Sammelposten-Regelung (250,01-1.000 €) verteilt auf 5 Jahre. Seit 2024 gelten neue Sonderabschreibungen für klimafreundliche Investitionen.

Lohnt sich die Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der IAB nach §7g EStG ermöglicht eine Gewinnminderung von bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten – maximal 200.000 € insgesamt. Ideal zum Jahresende, um den Gewinn zu reduzieren. Voraussetzung: Gewinn unter 200.000 € und Anschaffung innerhalb von 3 Jahren.

Wann lohnt sich der Wechsel zur Bilanzierung?

Der Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung ist Pflicht ab 80.000 € Gewinn oder 800.000 € Umsatz (zwei aufeinanderfolgende Jahre). Freiwillig kann es sich lohnen bei: Rückstellungen bilden, bessere Finanzierungsmöglichkeiten, oder wenn Sie Investoren überzeugen möchten. Nachteil: Höherer Aufwand und Kosten.

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