Was ist eine Provisionsrechnung?
Eine Provisionsrechnung ist ein Dokument, mit dem Sie als Vermittler, Makler, Handelsvertreter oder Affiliate Ihre vereinbarte Provision gegenüber dem Auftraggeber abrechnen. Die Provision (auch Courtage oder Vermittlungsgebühr genannt) ist eine erfolgsabhängige Vergütung für die Vermittlung von Geschäften.
Im Gegensatz zu normalen Dienstleistungsrechnungen basiert die Provisionsrechnung auf einem vorher vereinbarten Prozentsatz oder Festbetrag pro vermitteltem Geschäft. Sie muss alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten und die Berechnungsgrundlage transparent darstellen.
Provisionsrechner
Kaufpreis, Auftragswert oder Umsatz als Basis
Vereinbarter Prozentsatz
Ihre Provisionsabrechnung
Musterformulierungen für Provisionsrechnungen
Nutzen Sie diese Vorlagen als Grundlage für Ihre Leistungsbeschreibung. Die Beträge passen sich automatisch an Ihre Eingaben im Rechner an.
Standard Provision
Provision gemäß Vermittlungsvertrag vom [Datum] Vermitteltes Geschäft: [Beschreibung] Auftragswert: 10.000,00 € Provisionssatz: 10% Provision netto: 1.000,00 €
Immobilienprovision
Maklerprovision gemäß § 652 BGB Vermitteltes Objekt: [Adresse] Kaufpreis/Mietpreis: 10.000,00 € Vereinbarte Provision: 10% zzgl. MwSt. Provision netto: 1.000,00 € Umsatzsteuer 19%: 190,00 € Gesamt brutto: 1.190,00 €
Affiliate Provision
Affiliate-Vergütung für Abrechnungszeitraum [Monat/Jahr] Generierter Umsatz: 10.000,00 € Vereinbarte Provisionsrate: 10% Auszuzahlende Provision: 1.000,00 €
Vertriebsprovision
Vertriebsprovision Q[X] [Jahr] Vermittelte Aufträge: [Anzahl] Gesamtauftragswert: 10.000,00 € Provisionssatz lt. Vertrag: 10% Provision: 1.000,00 € (erfolgsabhängige Vergütung gem. Handelsvertretervertrag)
Provisionsarten im Überblick
Vermittlungsprovision
Üblich: 5-15%Einmalige Zahlung bei erfolgreicher Vermittlung eines Kunden oder Geschäfts.
Maklerprovision
Üblich: 3,57-7,14%Courtage für Immobilienmakler, seit 2020 oft geteilt zwischen Käufer und Verkäufer.
Affiliate Provision
Üblich: 5-30%Online-Vergütung für vermittelte Käufe oder Leads über Partnerlinks.
Handelsvertreterprovision
Üblich: 5-20%Vergütung nach § 84 HGB für selbstständige Absatzmittler.
Versicherungsprovision
Üblich: 1-15%Abschluss- und Bestandsprovisionen für Versicherungsvermittler.
Stückprovision
Üblich: FestbetragFester Betrag pro verkaufter Einheit, unabhängig vom Preis.
Pflichtangaben auf der Provisionsrechnung
Gesetzliche Pflichtangaben (§ 14 UStG)
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung (Art der Vermittlung)
- Zeitpunkt der Leistung (Vermittlungsdatum)
- Nettobetrag der Provision
- Steuersatz (19%) und Steuerbetrag
- Bruttobetrag (Gesamtsumme)
Zusätzliche Angaben für Transparenz
- Bezug auf den Vermittlungsvertrag (Datum)
- Konkrete Beschreibung des vermittelten Geschäfts
- Bemessungsgrundlage (z.B. Kaufpreis)
- Vereinbarter Provisionssatz
- Berechnungsweg nachvollziehbar darstellen
- Bei Teilprovision: Fälligkeitshinweis
- Bankverbindung für Zahlung
- Zahlungsziel
Umsatzsteuer bei Provisionen
Steuerpflichtige Provisionen (19% USt.)
- • Immobilienmaklerprovision
- • Handelsvertreterprovision
- • Affiliate-/Partner-Provisionen
- • Personalvermittlung
- • Sonstige Geschäftsvermittlungen
Steuerbefreite Provisionen (§ 4 UStG)
- • Versicherungsvermittlung (§ 4 Nr. 11)
- • Kreditvermittlung (§ 4 Nr. 8a)
- • Wertpapiervermittlung (§ 4 Nr. 8e)
- • Bausparvermittlung
- • Factoring-Vermittlung
Häufige Fragen zur Provisionsrechnung
Was muss auf einer Provisionsrechnung stehen?
Eine Provisionsrechnung muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer und -datum, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz und -betrag sowie Bruttobetrag. Zusätzlich sollten der zugrunde liegende Vermittlungsvertrag, der Provisionssatz und die Berechnungsgrundlage angegeben werden.
Wann wird eine Provision fällig?
Die Fälligkeit der Provision hängt vom Vermittlungsvertrag ab. Üblich sind: Fälligkeit bei Vertragsabschluss, bei Zahlung des Kunden, oder bei Lieferung/Leistungserbringung. Handelsvertreter haben nach § 87a HGB Anspruch auf Provision, wenn das Geschäft ausgeführt wurde. Die genauen Bedingungen sollten vertraglich festgelegt sein.
Ist Provision umsatzsteuerpflichtig?
Ja, Provisionen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig mit 19%. Ausnahmen gelten für: Kleinunternehmer nach § 19 UStG (keine USt), Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen (steuerfrei nach § 4 Nr. 11 UStG), sowie bestimmte internationale Vermittlungen. Bei Immobilienvermittlung an Privatpersonen fällt immer 19% USt an.
Wie berechne ich die Provision korrekt?
Die Provision berechnet sich: Bemessungsgrundlage × Provisionssatz = Provision netto. Die Bemessungsgrundlage kann sein: Verkaufspreis (netto oder brutto lt. Vertrag), Auftragswert, oder Marge. Beispiel: 10.000 € Auftragswert × 10% = 1.000 € Provision netto + 190 € MwSt = 1.190 € brutto.
Welche Arten von Provisionen gibt es?
Gängige Provisionsarten sind: Vermittlungsprovision (einmalig bei Vertragsabschluss), Folgeprovisionen (wiederkehrend bei Verlängerungen), Abschlussprovision (bei Vertragsunterzeichnung), Bestandsprovision (laufende Zahlung für aktive Kunden), Umsatzprovision (prozentual vom Umsatz), sowie Stückliste-Provision (fester Betrag pro Einheit).
Was ist der Unterschied zwischen Provision und Courtage?
Provision und Courtage werden oft synonym verwendet, haben aber Nuancen: Provision ist die allgemeine Vermittlervergütung. Courtage bezeichnet speziell die Maklervergütung, besonders bei Immobilien und Versicherungen (auch "Brokerage" genannt). Beide werden prozentual berechnet und sind umsatzsteuerpflichtig, sofern keine Befreiung greift.
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