Rechnungen für Friseursalons
Als Friseur oder Saloninhaber erstellen Sie täglich Belege für Ihre Kunden. Während für die meisten Privatkundenbesuche ein Kassenbon ausreicht, benötigen Sie für Geschäftskunden und auf Kundenwunsch vollständige Rechnungen.
Besonders wichtig: Die meisten Friseursalons starten als Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weisen keine Umsatzsteuer aus. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie rechtssichere Rechnungen erstellen.
Friseur-Rechnungsgenerator
Pflegeprodukte, Styling-Produkte etc.
Keine Umsatzsteuer bei Umsatz < 22.000€/Jahr
Ihre Rechnung
Kein Ausweis von USt. gem. § 19 UStG
Musterformulierungen für Friseur-Rechnungen
Standard Friseurrechnung
Friseurleistungen Datum: [Datum] Kunde/in: [Name] Leistungen: - Waschen & Schneiden: 45,00 € Summe: 45,00 € Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
Detaillierte Rechnung
RECHNUNG
[Salonname]
[Straße, PLZ Ort]
Tel: [Telefon]
Rechnungsnummer: [Nr.]
Rechnungsdatum: [Datum]
Leistungsdatum: [Datum]
Kunde/in: [Name]
Pos. Beschreibung Menge Einzelpreis Gesamt
1 Waschen & Schneiden 1 45,00 € 45,00 €
2 Färben komplett 1 85,00 € 85,00 €
3 Styling 1 25,00 € 25,00 €
─────────────────────────────────────────────────────────────
Summe netto: 155,00 €
Kein Ausweis von USt. gem. § 19 UStG
Zahlbar sofort / bar bezahlt.
Vielen Dank für Ihren Besuch!Mit Gutschein
Friseurleistungen mit Gutschein Leistungen: - Waschen, Schneiden, Föhnen: 65,00 € - Kopfhautmassage: 15,00 € Zwischensumme: 80,00 € ./. Gutschein-Einlösung: -20,00 € Zu zahlender Betrag: 60,00 € Kleinunternehmer gem. § 19 UStG - keine USt. Gutschein-Nr.: [Nummer] vollständig eingelöst.
Mit Produktverkauf
Friseurleistungen & Produktverkauf DIENSTLEISTUNGEN: - Waschen & Schneiden: 45,00 € - Intensivpflege-Treatment: 35,00 € Summe Dienstleistungen: 80,00 € PRODUKTE: - Shampoo (250ml): 18,90 € - Conditioner (200ml): 16,90 € Summe Produkte: 35,80 € GESAMTSUMME: 115,80 € Kleinunternehmer gem. § 19 UStG
Typische Friseurleistungen und Preise
Haarschnitt Damen
35 - 80 €Waschen, Schneiden, Föhnen
Haarschnitt Herren
20 - 45 €Waschen, Schneiden, Styling
Färben / Tönen
50 - 150 €Komplett-Coloration
Strähnen / Highlights
60 - 200 €Folien- oder Balayage-Technik
Dauerwelle / Glätten
80 - 150 €Strukturveränderung
Hochzeit / Event
100 - 300 €Brautfrisur inkl. Probe
Kleinunternehmerregelung für Friseure (§ 19 UStG)
Voraussetzungen:
- Umsatz im Vorjahr unter 22.000 €
- Voraussichtlicher Umsatz unter 50.000 €
- Keine Option zur Regelbesteuerung gewählt
Pflichthinweis auf der Rechnung:
"Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG."
Tipp: Auch als Kleinunternehmer benötigen Sie eine Steuernummer, die auf der Rechnung angegeben werden muss.
Pflichtangaben auf der Friseur-Rechnung
Vollständige Rechnung (>250€)
- Name und Anschrift des Salons
- Name und Anschrift des Kunden
- Steuernummer des Salons
- Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Rechnungsdatum
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsdatum
- Nettobetrag
- USt.-Satz und -Betrag (oder § 19 Hinweis)
- Bruttobetrag
Kleinbetragsrechnung (<250€)
- Name und Anschrift des Salons
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Leistung
- Bruttobetrag
- Steuersatz (oder § 19 Hinweis)
Tipp: Die meisten Friseurbesuche liegen unter 250€ – hier reichen die vereinfachten Angaben der Kleinbetragsrechnung.
Häufige Fragen zur Friseur-Rechnung
Brauche ich als Friseur eine Rechnung oder reicht ein Kassenbon?
Für Privatkunden reicht in der Regel ein Kassenbon mit den wichtigsten Angaben. Verlangt ein Kunde jedoch eine Rechnung (z.B. für Betriebsausgaben), müssen Sie diese mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG ausstellen. Für Geschäftskunden (B2B) sollten Sie immer eine vollständige Rechnung erstellen. Bei Beträgen unter 250€ brutto gelten vereinfachte Anforderungen (Kleinbetragsrechnung).
Muss ich als Friseur Umsatzsteuer ausweisen?
Das hängt von Ihrem Status ab: Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatz unter 22.000€/Jahr im Vorjahr und unter 50.000€ im laufenden Jahr) weisen keine USt. aus und müssen darauf hinweisen. Regelbesteuerte Friseure weisen 19% MwSt. aus. Der Großteil der Friseursalons nutzt anfangs die Kleinunternehmerregelung.
Kann ich als Friseur Rechnungen steuerlich absetzen lassen?
Ihre Kunden können Friseurleistungen grundsätzlich NICHT steuerlich absetzen – Friseurbesuche gelten als private Lebensführung und nicht als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG). Ausnahme: Mobile Friseure, die zum Kunden nach Hause kommen, können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung gelten. Die Absetzbarkeit ist jedoch umstritten und wird von Finanzämtern unterschiedlich behandelt.
Was muss auf einer Friseurrechnung stehen?
Pflichtangaben: Name und Anschrift des Salons und des Kunden (bei B2B), Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer und -datum, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Nettobetrag, USt.-Satz und -Betrag (außer Kleinunternehmer), Bruttobetrag. Bei Produktverkauf: Produkte separat ausweisen. Kleinunternehmer: Hinweis auf § 19 UStG.
Wie erstelle ich eine Rechnung für Gutscheine?
Bei Gutscheinverkauf: Die Rechnung wird bei Verkauf des Gutscheins erstellt (Einzweck-Gutschein) oder erst bei Einlösung (Mehrzweck-Gutschein). Bei Einlösung: Gutscheinwert als Zahlungsmittel abziehen, nicht als Rabatt. Beispiel: "Leistung: 80€, ./. Gutschein: -20€, Zu zahlen: 60€". Der Gutschein wurde bereits bei Kauf versteuert.
Muss ich Produktverkäufe extra ausweisen?
Ja, es empfiehlt sich, Dienstleistungen und Produktverkäufe separat auszuweisen. Beide unterliegen dem gleichen Steuersatz (19% bzw. keine USt. bei Kleinunternehmern), aber die Trennung schafft Transparenz und hilft bei der Buchhaltung. Bei Geschäftskunden ist die Trennung wichtig für deren Vorsteuerabzug.
Wie verbuche ich Trinkgeld auf einer Friseurrechnung?
Trinkgeld an einzelne Mitarbeiter ist umsatzsteuer- und einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG) und gehört NICHT auf die Rechnung. Erhält dagegen der Salon das Trinkgeld (z.B. bei bargeldloser Zahlung als Aufschlag), ist es Teil des Entgelts und mit 19% USt. zu versteuern. Faustregel: Direktes Trinkgeld in die Hand → keine Rechnungsposition. Aufschlag auf die Kartenzahlung → versteuerungspflichtig.
Brauche ich als Friseur eine TSE-Kasse nach Kassensicherungsverordnung?
Ja. Seit dem 1.1.2020 (mit Übergangsfrist bis 31.3.2021) müssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein (KassenSichV). Reine Open-Drawer-Kassen oder offene Ladenkassen sind weiterhin erlaubt, müssen aber täglich per Kassenbuch dokumentiert werden. Wer eine elektronische Kasse einsetzt, ohne TSE, riskiert Schätzungen bei der Betriebsprüfung. Die Belegausgabepflicht (§ 146a AO) gilt zusätzlich seit 2020.
Wie schreibe ich eine Rechnung als mobiler Friseur?
Mobile Friseurleistungen (Hausbesuche) können als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG gelten und sind dann für den Kunden zu 20% (max. 4.000€/Jahr) steuerlich absetzbar. Voraussetzung: Die Rechnung muss Leistungsort, Zahlungsdatum und Bankzahlung (keine Barzahlung!) ausweisen. Setzen Sie zusätzlich Anfahrtskosten und Wegezeit als separate Positionen an, damit der Kunde den Arbeitslohn-Anteil eindeutig ermitteln kann.
Muss ich als Friseur ab 2025 E-Rechnungen ausstellen?
Im B2C-Geschäft (Privatkunden) bleibt es bei der Wahlfreiheit – Kassenbon oder Rechnung in beliebiger Form sind ausreichend. Im B2B-Geschäft (z.B. Hotels, die Friseurleistungen als Vorleistung beziehen) gilt seit 1.1.2025 die E-Rechnungs-EMPFANGSPFLICHT, die Ausstellungspflicht (XRechnung/ZUGFeRD) wird stufenweise bis 1.1.2028 verbindlich. Kleinunternehmer dürfen weiterhin "sonstige Rechnungen" (PDF, Papier) ausstellen, müssen aber E-Rechnungen empfangen können.
Wie lange muss ich Friseurrechnungen aufbewahren?
Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Kassenbelege sind 10 Jahre aufzubewahren (§ 147 AO, § 14b UStG). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Ab 2025 müssen E-Rechnungen im Originalformat (XML) GoBD-konform archiviert werden – ein PDF-Ausdruck reicht nicht. Cloud-Archivierung ist zulässig, sofern Server in der EU stehen und die Unveränderbarkeit gewährleistet ist.
Welche Friseur-spezifischen Ausgaben kann ich als Betriebsausgabe absetzen?
Voll abziehbar: Berufskleidung mit Salon-Logo, Friseurwerkzeuge (Scheren, Föne, Glätteisen), Pflege- und Färbeprodukte, Salon-Miete, Strom, Wasser, Berufshaftpflicht, Fortbildungen (Coloration, Schnitttechniken), Friseur-Berufsgenossenschaft. Beschränkt abziehbar: Bewirtungskosten (70%), Geschenke an Kunden (max. 50€/Jahr/Person seit 2024). Nicht abziehbar: Eigene Friseurleistungen für sich selbst, "normale" Kleidung ohne Logo.
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