Rechnungen für Grafikdesign & Kreativleistungen
Als Grafikdesigner stellen Sie nicht nur Ihre Zeit in Rechnung, sondern auch die Nutzung Ihrer kreativen Werke. Das macht die Rechnungsstellung komplexer als bei anderen Dienstleistungen – aber auch transparenter für Ihre Kunden.
Der Schlüssel liegt in der klaren Trennung zwischen Designhonorar(Ihre Arbeitszeit) und Nutzungsrechten (Lizenz für die Verwendung). So verstehen Kunden den Wert Ihrer Arbeit und Sie erhalten eine faire Vergütung.
Grafikdesign-Honorarrechner
Ihre Kalkulation
Musterformulierungen für Design-Rechnungen
Nutzen Sie diese Vorlagen für Ihre Rechnungen. Die Beträge passen sich automatisch an Ihre Eingaben im Rechner an.
Logo-Design
Logo-Entwicklung für [Firmenname] Leistungen: - Konzeption & Recherche (2 Std.) - Entwürfe (3 Varianten) - 2 Korrekturschleifen - Finalisierung & Reinzeichnung Design-Honorar (12 Std. × 75,00 €): 900,00 € Nettobetrag: 900,00 €
Corporate Design
Corporate Design Paket Umfang: - Logo mit Varianten - Farbpalette & Typografie - Visitenkarten-Design - Briefpapier & E-Mail-Signatur - Styleguide (PDF) Gesamtaufwand: 12 Stunden Stundensatz: 75,00 € Gestaltungshonorar: 900,00 € Nutzungsrechte (standard): 0,00 € Gesamt netto: 900,00 €
Drucksachen
Gestaltung Drucksachen Position 1: Flyer A5 (4-seitig) - Layout & Gestaltung - 2 Korrekturschleifen - Druckdaten (CMYK, 300dpi) Aufwand: 12 Stunden Stundensatz: 75,00 € Netto: 900,00 € MwSt. 19%: 171,00 € Brutto: 1.071,00 €
Design-Paket (Festpreis)
Design-Paket "Social Media Starter" Enthaltene Leistungen: - 10 Social Media Posts (1080×1080) - 5 Story-Grafiken (1080×1920) - 2 Highlight-Cover - Alle Dateien als PNG & JPG Pauschalpreis: 900,00 € Inkl. einfaches Nutzungsrecht für Social Media Lieferung: 5 Werktage nach Freigabe
Typische Grafikdesign-Leistungen und Preise
Logo-Design
500 - 3.000 €Entwicklung eines einzigartigen Logos mit Varianten
Corporate Design
2.000 - 10.000 €Komplettes visuelles Erscheinungsbild
Broschüre / Katalog
1.000 - 5.000 €Mehrseitige Publikation mit Layout
Social Media Design
200 - 800 €/SetVorlagen für Instagram, LinkedIn & Co.
Verpackungsdesign
1.500 - 8.000 €Produktverpackung mit Druckvorbereitung
Illustration
150 - 500 €/StückIndividuelle Grafiken und Illustrationen
Nutzungsrechte richtig berechnen
| Nutzungsart | Aufschlag | Verwendung | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Einfach | Im Preis | Einmalig, nicht-exklusiv, regional | Flyer für lokale Messe |
| Erweitert | +30-50% | Mehrfach, mehrere Kanäle | Logo auf Web + Print |
| Exklusiv | +50-100% | Ausschließlich für Auftraggeber | Corporate Design |
| Unbegrenzt | +100-150% | Weltweit, alle Medien, ewig | Logo international |
| Buy-Out | +150-300% | Vollständige Übertragung | Verkauf aller Rechte |
Praxis-Tipp: Bei Logo-Design sind umfassende Nutzungsrechte meist selbstverständlich – kalkulieren Sie diese direkt in den Festpreis ein. Bei Illustrationen oder Stockgrafiken lohnt sich die separate Berechnung, da die Verwendung stark variieren kann.
Pflichtangaben auf der Grafikdesign-Rechnung
Gesetzliche Pflichtangaben
- Vollständiger Name und Anschrift
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Rechnungsdatum
- Leistungsbeschreibung
- Leistungszeitraum
- Nettobetrag
- Steuersatz und Steuerbetrag
- Bruttobetrag
Empfohlene Zusatzangaben
- Projektname/-nummer
- Detaillierte Stundenaufstellung
- Nutzungsrechte-Klausel
- Lieferformat der Dateien
- Anzahl der Entwürfe/Korrekturen
- Bezug auf Angebot/Vertrag
- Zahlungsziel und Bankverbindung
- Kleinunternehmer-Hinweis (wenn zutr.)
Häufige Fragen zu Grafikdesign-Rechnungen
Wie berechne ich Nutzungsrechte für Grafiken?
Nutzungsrechte werden zusätzlich zum Designhonorar berechnet. Übliche Aufschläge: Einfaches Nutzungsrecht (im Preis enthalten), Erweiterte Nutzung (+30-50%), Exklusive Rechte (+50-100%), Unbegrenzte/weltweite Nutzung (+100-150%). Bei Logos ist meist eine umfassende Nutzung eingepreist, bei Illustrationen wird oft nach Verwendungszweck und Auflage berechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Honorar und Nutzungsrechten?
Das Designhonorar vergütet Ihre kreative Arbeit (Zeit und Expertise). Nutzungsrechte sind die Vergütung dafür, dass der Kunde Ihre Werke verwenden darf. Sie können beide separat ausweisen oder einen Pauschalpreis anbieten. Bei gewerblicher Nutzung empfiehlt sich die separate Ausweisung, um den Wert der Lizenz transparent zu machen.
Welcher Stundensatz ist für Grafikdesign üblich?
Übliche Stundensätze in Deutschland (2026): Einsteiger 45-60€, Erfahrene Designer 65-90€, Spezialisierte Designer 90-120€, Agenturen 80-150€. Bei Festpreisen (z.B. Logo ab 500€) wird oft mit einem internen Stundensatz von 70-85€ kalkuliert. Spezialisierungen wie Verpackungsdesign oder Motion Graphics rechtfertigen höhere Sätze.
Muss ich Entwürfe, die nicht gewählt wurden, in Rechnung stellen?
Ja, die Erstellung von Entwürfen ist Teil Ihrer Arbeit und wird im Honorar berücksichtigt. Bei Stundensatz-Abrechnung zahlt der Kunde alle Stunden. Bei Festpreis-Paketen (z.B. "3 Logo-Entwürfe") ist die Entwurfsphase eingepreist. Wichtig: Im Vertrag festhalten, dass nicht gewählte Entwürfe bei Ihnen verbleiben und nicht verwendet werden dürfen.
Wie formuliere ich Nutzungsrechte auf der Rechnung?
Formulierungsbeispiel: "Eingeräumt wird ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für [Verwendungszweck]. Das Urheberrecht verbleibt beim Designer. Eine Weitergabe an Dritte oder Veränderung bedarf der schriftlichen Zustimmung." Bei erweiterten Rechten: "Exklusives, übertragbares Nutzungsrecht für alle Medien, weltweit und zeitlich unbegrenzt."
Was gehört auf eine Grafikdesign-Rechnung?
Pflichtangaben: Name/Anschrift beider Parteien, Steuernummer, Rechnungsnummer/-datum, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Netto-/Bruttobetrag mit MwSt. Empfohlen: Projektname, detaillierte Aufstellung (Stunden oder Positionen), Nutzungsrechte-Klausel, Dateiformat-Hinweis, Zahlungsziel, Bankverbindung.
Greift bei Urheberrechts-Einräumung der ermäßigte 7% Steuersatz?
Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG gewährt 7% USt. auf die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz. Voraussetzung: Die Leistung muss überwiegend die Rechtseinräumung sein (nicht die Design-Arbeit selbst). Praxis: Splitten Sie die Rechnung in „Design-Arbeit" (19% USt.) und „Nutzungsrechte-Einräumung" (7% USt.). Das Finanzgericht München (Urteil v. 27.1.2021, 3 K 1192/19) hat die Trennung bestätigt — die Anteile müssen aber sachgerecht geschätzt werden (z.B. 70/30 oder 80/20).
Was ist die KSK-Abgabe und wie betrifft sie meine Kunden?
Wenn Sie an ein Unternehmen rechnen, das KÜNSTLERISCHE/PUBLIZISTISCHE Leistungen nicht nur gelegentlich in Auftrag gibt, muss dieses an die Künstlersozialkasse eine Abgabe (Stand 2026: 5,0%) auf Ihr Honorar abführen. Das betrifft Grafikdesigner, Illustrator:innen, Texter:innen. ABGABE wird NICHT auf der Rechnung ausgewiesen — der Kunde meldet und zahlt sie separat an die KSK. Sie selbst sind bei Pflichtmitgliedschaft KSK-pflichtversichert (Rentenversicherung etc.). Ihre Rechnung bleibt davon unverändert.
Wie viele Korrekturschleifen muss ich im Preis inkludieren?
Typischerweise 2-3 Korrekturschleifen, abhängig vom Projekt und Honorar. WICHTIG: Im Angebot klar kommunizieren, z.B. „3 Korrekturschleifen inklusive, jede weitere Schleife mit 85 €/Stunde nach Aufwand". Auf der Rechnung zusätzliche Runden als eigene Position aufführen: „Korrekturrunde 4 (Zusatz) — 3 h × 85 € = 255 €". Klare Grenzen vermeiden Streit — Kunden empfinden 5+ Schleifen oft als inkludiert, das ist nicht wirtschaftlich.
Darf ich Quelldateien (AI, PSD, INDD) zurückhalten?
Standardmäßig ja — der Kunde bekommt die finalen Produktionsdateien (PDF, PNG, SVG), nicht die Quelldateien. Quelldateien sind Ihr „Werkzeug" und bleiben im Eigentum des Urhebers (§ 12 UrhG). Bei Bedarf: Quelldateien-Übergabe als eigene Leistung („Quelldatei-Paket AI/INDD — 500 € zzgl. USt.") anbieten. Bei Logo-Projekten erwarten viele Kunden SVG + ggf. AI — das im Angebot vorab festlegen. Überlassung von Quelldateien kann weitere Nutzungsrechts-Einräumung bedeuten (§ 31 UrhG).
Wie lange darf ich Design-Dateien aufbewahren, und wer haftet bei Datenverlust?
Sie SOLLTEN Projektdateien 5-10 Jahre aufbewahren — rechtlich sind die Rechnungsbelege 10 Jahre aufzubewahren (§ 147 AO), Quelldateien sind jedoch freiwillig. Eine Aufbewahrungspflicht für Design-Dateien besteht NICHT. Regeln Sie in den AGB: „Quelldateien werden 2 Jahre nach Projektabschluss archiviert, danach gelöscht". Haftung für Datenverlust: Bei grobem Verschulden (kein Backup) bis zur Höhe des Honorars. Empfehlung: Nach Projektabschluss dem Kunden eine ZIP-Archivierung anbieten gegen Aufschlag.
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