Zum Inhalt springen

Webdesign-Rechnung schreiben: Muster & Stundensätze 2026

Erstellen Sie professionelle Rechnungen für Website-Projekte, Webentwicklung und laufende Wartung. Mit Preisrechner und Mustervorlagen für Freelancer & Agenturen.

Verfasst von Clever Invoice Redaktion— RedaktionsteamFachlich geprüft von Tom Weber— Freelancer-Coach & ProduktivitätsexperteZuletzt aktualisiert am: 13.06.2026

Rechnungen für Webdesign & Webentwicklung

Als Webdesigner oder Webentwickler stellen Sie Ihren Kunden Rechnungen für unterschiedlichste Leistungen: Von der einmaligen Website-Erstellung über laufende Wartungsverträge bis zu stundenweise Beratung und Optimierung.

Die korrekte Rechnungsstellung ist dabei nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Professionalität. Eine transparente Aufschlüsselung Ihrer Leistungen schafft Vertrauen und vermeidet Nachfragen.

Webdesign-Projektrechner

Ihre Projekt-Kalkulation

Aufwand:40 Stunden
× Stundensatz:85,00 €
= Nettobetrag:3.400,00 €
+ MwSt. 19%:646,00 €
Rechnungsbetrag:4.046,00 €

Musterformulierungen für Webdesign-Rechnungen

Nutzen Sie diese Vorlagen für die Leistungsbeschreibung Ihrer Rechnungen. Die Beträge passen sich automatisch an Ihre Eingaben im Rechner an.

Responsive Website

Webdesign & Entwicklung: 40 Stunden

Leistungsumfang:
- Konzeption und Screendesign (10 Std.)
- Responsive Umsetzung (20 Std.)
- Content-Einpflege (6 Std.)
- Testing & Optimierung (4 Std.)

Stundensatz: 85,00 €
Nettobetrag: 3.400,00 €

Festpreis-Projekt

Website-Entwicklung (Festpreis)

Projekt: [Firmenname] Corporate Website
Projektumfang gemäß Angebot vom [Datum]:
- Responsives Webdesign (5 Seiten)
- WordPress-CMS Integration
- SEO-Grundoptimierung
- Cookie-Consent & DSGVO

Pauschalpreis netto: 3.400,00 €
zzgl. 19% MwSt.: 646,00 €
Gesamtbetrag: 4.046,00 €

Abschlagsrechnung

Abschlagsrechnung Nr. 1 - Website-Projekt

Projekt: [Projektname]
Gesamtauftragswert: 6.800,00 € netto

1. Abschlagszahlung (50%)
Fertiggestellte Leistungen:
- Konzeptionsphase abgeschlossen
- Design-Entwürfe abgenommen
- Entwicklungsumgebung eingerichtet

Abschlagsbetrag netto: 3.400,00 €
MwSt. 19%: 646,00 €
Gesamt: 4.046,00 €

Website-Wartung

Monatliche Website-Wartung - [Monat/Jahr]

Leistungen:
- WordPress & Plugin-Updates
- Sicherheits-Backups
- Performance-Monitoring
- Support (bis 2 Std./Monat)

Wartungspauschale: 3.400,00 €
zzgl. 19% MwSt.: 646,00 €
Gesamtbetrag: 4.046,00 €

Typische Webdesign-Leistungen und Preise

Corporate Website

2.000 - 8.000 €

5-15 Seiten, responsives Design, CMS-Integration

KonzeptionUI/UX DesignEntwicklungSEO-Basics

Landing Page

800 - 2.500 €

Conversion-optimierte Single Page

DesignCopywritingA/B-TestingAnalytics

Web-Applikation

5.000 - 50.000+ €

Individuelle Softwareentwicklung

BackendFrontendAPIDatenbank

UI/UX Design

1.500 - 5.000 €

Wireframes, Mockups, Prototypen

User ResearchWireframesScreendesignStyleguide

Responsive Optimierung

500 - 2.000 €

Mobile-Anpassung bestehender Sites

AnalyseRedesignTestingPerformance

Wartung & Support

100 - 500 €/Monat

Laufende Betreuung und Updates

UpdatesBackupsMonitoringSupport

Übliche Stundensätze im Webdesign 2026

ErfahrungslevelStundensatzTagessatz (8h)Typisches Profil
Einsteiger40-60 €320-480 €0-2 Jahre Erfahrung, Portfolio im Aufbau
Junior60-80 €480-640 €2-4 Jahre, solide Grundkenntnisse
Mid-Level80-100 €640-800 €4-7 Jahre, Spezialisierung, gutes Portfolio
Senior100-130 €800-1.040 €7+ Jahre, Experte, nachweisbare Erfolge
Agentur90-150 €720-1.200 €Team, Projektmanagement inklusive
Spezialist130-200+ €1.040-1.600+ €Nische, gefragte Expertise

Tipp: Kalkulieren Sie Ihren Stundensatz realistisch. Berücksichtigen Sie nicht-fakturierbare Zeit (Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung) - als Faustregel: Nur 60-70% der Arbeitszeit ist direkt abrechenbar.

Pflichtangaben auf der Webdesign-Rechnung

Gesetzliche Pflichtangaben

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsnummer (fortlaufend)
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsbeschreibung
  • Leistungszeitraum oder -datum
  • Nettobetrag
  • Steuersatz und Steuerbetrag
  • Bruttobetrag

Empfohlene Zusatzangaben

  • Projektname/Referenznummer
  • Detaillierte Stundenaufstellung
  • Bezug auf Angebot/Vertrag
  • Nutzungsrechte-Klausel
  • Zahlungsziel und Bankverbindung
  • Skonto-Hinweis (optional)
  • Kleinunternehmer-Hinweis (wenn zutreffend)
  • Gerichtsstand (bei B2B)

Häufige Fragen zu Webdesign-Rechnungen

Was gehört auf eine Webdesign-Rechnung?

Eine Webdesign-Rechnung muss enthalten: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsnummer und -datum, detaillierte Leistungsbeschreibung (z.B. "Responsive Website 5 Seiten"), Zeitraum oder Stundenaufstellung, Stundensatz oder Pauschalpreis, Nettobetrag, USt. 19% und Bruttobetrag. Bei Nutzungsrechten sollten diese explizit aufgeführt werden.

Stundensatz oder Festpreis für Webdesign?

Beide Abrechnungsarten sind üblich: Festpreis eignet sich für klar definierte Projekte mit festem Umfang. Stundenabrechnung ist besser bei agilen Projekten oder wenn der Umfang variieren kann. Tipp: Bei Festpreis-Projekten einen Puffer von 15-20% einkalkulieren und Änderungen außerhalb des Scopes separat abrechnen.

Wie rechne ich Nutzungsrechte für Webdesign ab?

Bei Webdesign-Projekten werden Nutzungsrechte oft im Projektpreis eingerechnet (einfaches Nutzungsrecht). Für exklusive oder erweiterte Rechte (Weiterverkauf, Sublizenzierung) sollten Sie einen Aufschlag berechnen (20-100%). Formulierung: "Im Preis enthalten: einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für die Website [URL]. Urheberrecht verbleibt beim Designer."

Welcher Stundensatz ist für Webdesign üblich?

Übliche Stundensätze in Deutschland (2026): Einsteiger/Freelancer: 50-70€, Erfahrene Designer: 80-120€, Agenturen: 90-150€, Spezialisierte Experten: 120-200€+. Der Satz hängt ab von Erfahrung, Spezialisierung, Region und Komplexität. Bei Pauschalangeboten wird oft mit einem internen Stundensatz von 80-100€ kalkuliert.

Muss ich Hosting und Domains auf der Rechnung ausweisen?

Ja, wenn Sie Hosting oder Domains weiterberechnen, müssen diese als separate Position mit eigenem Nettobetrag und MwSt. ausgewiesen werden. Häufige Varianten: Durchlaufende Posten (ohne Aufschlag, MwSt. wie Ursprungsrechnung) oder als eigene Leistung mit Aufschlag (dann volle MwSt. auf Gesamtbetrag).

Wie erstelle ich Abschlagsrechnungen für Website-Projekte?

Bei größeren Projekten sind Abschlagsrechnungen üblich: 30-50% bei Projektstart (nach Designfreigabe), 30-40% nach Fertigstellung der Entwicklung, 20-30% nach Abnahme. Jede Rechnung muss als "Abschlagsrechnung" gekennzeichnet sein und den Bezug zum Gesamtauftrag enthalten. Die Schlussrechnung führt alle Abschläge auf und verrechnet sie.

Wie rechne ich Webdesign-Leistungen an Kunden im EU-Ausland ab?

Bei B2B-Kunden im EU-Ausland greift das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG): Rechnung ohne deutsche USt. ausstellen, Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" und beide USt-IdNr. angeben. Im B2C (Privatkunde) gilt das OSS-Verfahren: Sie berechnen den Umsatzsteuersatz des Kunden-Landes und melden alles quartalsweise über die EU-One-Stop-Shop-Portalseite des BZSt. Bei Drittländern (z.B. USA, Schweiz): Rechnung ohne USt. mit Vermerk „nicht im Inland steuerbar gem. § 3a Abs. 2 UStG".

Was zählt als „kreative Leistung" und ist mit 7% USt. ermäßigt?

Vorsicht — für reines Webdesign gilt IMMER 19%. Der ermäßigte Steuersatz von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG greift nur bei der Einräumung von Urheberrechten an geschützten Werken (z.B. ein grafisches Kunstwerk), NICHT für technische Implementierung, Hosting-Einrichtung oder „Standard-Webdesign". Wer 7% ausweist ohne klare Urheberrechts-Einräumung, riskiert Nachforderungen bei der Betriebsprüfung. Im Zweifel verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen.

Muss ich als Webdesigner Skonto einräumen?

Nein, Skonto ist freiwillig. Üblich sind „2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen, sonst 14 Tage netto". Wichtig: Skonto muss sich auf den BRUTTO-Betrag beziehen, und die Umsatzsteuer ist aus dem tatsächlich gezahlten Betrag herauszurechnen (§ 17 Abs. 1 UStG — Entgeltminderung). Formulierung: „Bei Zahlungseingang bis TT.MM.JJJJ 2% Skonto auf den Gesamtbetrag." Bei Abschlagsrechnungen wird Skonto nur auf den jeweiligen Abschlag gewährt.

Wann verjährt meine Webdesign-Rechnung?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie davon Kenntnis haben (§ 199 BGB). Eine Rechnung vom 15.03.2026 verjährt also zum 31.12.2029. Die Frist kann durch Mahnbescheid (§ 204 BGB) gehemmt werden. Beachten Sie: Für werkvertragliche Mängelansprüche gelten abweichende Fristen nach § 634a BGB (2 Jahre bei Werkleistungen).

Wie schreibe ich eine Rechnung für Wartungsverträge und Retainer?

Bei monatlichen Wartungen/Retainern ist eine „Dauerrechnung" oder „monatlich wiederkehrende Rechnung" möglich — einmalig als Dauerrechnung mit Leistungszeitraum und Abrechnungsturnus, oder monatlich einzeln. Wichtig: Leistungsumfang präzise definieren („Hosting + 4 Support-Stunden pro Monat"), nicht genutzte Stunden regeln (verfallen oder übertragbar), und bei Kündigung die letzte Rechnung als Schlussrechnung kennzeichnen. Für USt.-Zwecke gilt die einzelne Monatsabrechnung als Leistungszeitpunkt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG).

Verwandte Themen

Webdesign-Rechnungen in Sekunden erstellen

Clever Invoice berechnet Stunden automatisch, erstellt professionelle Rechnungen und verschickt sie direkt per E-Mail.