Rechnungen für Reinigungsdienstleistungen
Als Reinigungsunternehmen oder selbstständige Reinigungskraft stellen Sie Rechnungen für unterschiedliche Reinigungsleistungen: von der regelmäßigen Unterhaltsreinigung über Fensterreinigung bis zur einmaligen Grundreinigung.
Die korrekte Rechnungsstellung ist wichtig für Ihre Buchhaltung und Ihren Kunden – besonders Privatkunden können Reinigungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen, wenn die Rechnung korrekt ausgestellt ist.
Reinigung-Preisrechner
Ihre Kalkulation
Musterformulierungen für Reinigung-Rechnungen
Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigung - [Monat/Jahr] Objekt: [Adresse/Objektbezeichnung] Leistungen gemäß Reinigungsvertrag: - Staubsaugen und Wischen der Böden - Reinigung sanitärer Anlagen - Papierkorbleerung - Staubwischen auf Oberflächen Reinigungsfläche: 150 qm Preis pro qm: 2,50 € Monatspauschale netto: 375,00 €
Grundreinigung
Grundreinigung (einmalig) Objekt: [Adresse] Durchführung: [Datum] Umfang: - Grundreinigung aller Böden (inkl. Politur) - Fensterreinigung innen - Reinigung Sanitäranlagen - Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen Fläche: 150 qm × 2,50 €/qm Netto: 375,00 € MwSt. 19%: 71,25 € Brutto: 446,25 €
Abrechnung nach Stunden
Reinigungsleistungen - Stundenabrechnung Auftraggeber: [Name/Firma] Objekt: [Adresse] Zeitraum: [Datum von] bis [Datum bis] Geleistete Arbeitsstunden: 150 Stundensatz: 2,50 € Arbeitsnachweis: - [Datum]: [Stunden] Std. - [Tätigkeiten] - [Datum]: [Stunden] Std. - [Tätigkeiten] Summe netto: 375,00 €
Treppenhausreinigung
Treppenhausreinigung - [Monat/Jahr] Objekt: [Straße, PLZ Ort] Abrechnungszeitraum: [Monat] Leistungen: - Wöchentliche Reinigung (4x/Monat) - Kehren und Wischen aller Stufen - Handlauf- und Geländerreinigung - Eingangsbereiche 150 Etagen × 2,50 €/Etage/Monat Monatspauschale: 375,00 € netto
Reinigungsarten und übliche Preise
Unterhaltsreinigung
1,50 - 4,00 €/qmRegelmäßige Reinigung von Büros und Gewerbeflächen
Grundreinigung
6,00 - 15,00 €/qmIntensive Einmalreinigung bei starker Verschmutzung
Fensterreinigung
3,50 - 6,00 €/qmProfessionelle Glasreinigung
Treppenhausreinigung
20 - 40 €/EtageRegelmäßige Reinigung in Mehrfamilienhäusern
Büroreinigung
2,50 - 4,50 €/qmTägliche oder wöchentliche Büropflege
Endreinigung
8,00 - 20,00 €/qmÜbergabe-Reinigung bei Auszug
Steuer-Tipp: § 35a EStG – Haushaltsnahe Dienstleistung
Ihre Privatkunden können 20% der Arbeitskosten für Reinigungsleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen (max. 4.000 €/Jahr Steuerermäßigung).
Voraussetzungen:
- Rechnung mit allen Pflichtangaben
- Arbeitskosten separat ausweisen
- Überweisung (keine Barzahlung)
- Leistung im Privathaushalt
Beispiel-Formulierung:
"Hinweis: Diese Rechnung enthält Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Privatkunden können 20% davon gem. § 35a EStG steuerlich geltend machen."
Pflichtangaben auf der Reinigung-Rechnung
Gesetzliche Pflichtangaben
- Vollständiger Name und Anschrift
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Rechnungsdatum
- Art der Reinigung
- Leistungszeitraum
- Nettobetrag
- Steuersatz (19%) und Steuerbetrag
- Bruttobetrag
Empfohlene Zusatzangaben
- Objektadresse/-bezeichnung
- Reinigungsfläche in qm
- Preis pro qm oder Stunde
- Turnus (wöchentlich, monatlich)
- Arbeitskosten separat (für § 35a)
- Materialkosten (falls separat)
- Zahlungsziel und Bankverbindung
- § 35a Hinweis (bei Privatkunden)
Häufige Fragen zur Reinigung-Rechnung
Was muss auf einer Rechnung für Reinigungsleistungen stehen?
Die Rechnung muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsnummer und -datum, Leistungsbeschreibung (Art der Reinigung), Leistungszeitraum, Nettobetrag, Steuersatz (19%) und Steuerbetrag sowie Bruttobetrag. Bei regelmäßiger Reinigung empfiehlt sich zusätzlich die Angabe von Objekt, Reinigungsfläche und Turnus.
Wie berechne ich den Preis für Reinigungsleistungen?
Übliche Abrechnungsarten sind: Pro Quadratmeter (1,50-4€ für Unterhaltsreinigung, 6-15€ für Grundreinigung), pro Stunde (18-30€/Std. je nach Region), oder Pauschale (für regelmäßige Aufträge). Faktoren: Reinigungsart, Verschmutzungsgrad, Objekttyp (Büro/Praxis/Privat), Turnus und Anfahrt. Kalkulieren Sie Lohnkosten, Material, Anfahrt und Gewinnmarge ein.
Gibt es einen ermäßigten Steuersatz für Reinigungsleistungen?
Nein, Reinigungsleistungen unterliegen dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%. Es gibt keine Ermäßigung auf 7%. Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Hinweis: Bei Haushaltsnaher Dienstleistung kann der private Auftraggeber 20% der Arbeitskosten (max. 4.000€/Jahr) von der Steuer absetzen (§ 35a EStG).
Wie rechne ich als Reinigungskraft Privathaushalt ab?
Bei Reinigung in Privathaushalten: 1) Rechnung mit allen Pflichtangaben ausstellen, 2) Arbeitskosten und Material getrennt ausweisen (für Steuerabzug des Kunden wichtig), 3) Anfahrt separat oder inklusive kalkulieren, 4) Bei Barzahlung: Quittung und Rechnung ausstellen. Tipp: Hinweis auf § 35a EStG macht die Rechnung für Kunden attraktiver.
Muss ich als Reinigungsfirma ein Gewerbe anmelden?
Ja, Reinigungsdienstleistungen erfordern eine Gewerbeanmeldung. Als Einzelunternehmer oder GbR reicht die Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt (ca. 20-40€). Eine Meisterpflicht besteht nicht. Empfehlenswert: Betriebshaftpflichtversicherung, Schlüsselversicherung bei Objektschlüsseln, und Berufsgenossenschafts-Anmeldung (BG BAU).
Was ist der Unterschied zwischen Unterhalts- und Grundreinigung?
Unterhaltsreinigung: Regelmäßige, laufende Reinigung zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit (täglich/wöchentlich/monatlich). Preis: 1,50-4€/qm. Grundreinigung: Einmalige Intensivreinigung zur Beseitigung hartnäckiger Verschmutzungen, oft nach Bauarbeiten oder vor Umzug. Preis: 6-15€/qm. Baureinigung nach Neubau: 8-20€/qm.
Verwandte Themen
Reinigungsrechnungen in Sekunden erstellen
Clever Invoice berechnet automatisch nach qm oder Stunden, erstellt professionelle Rechnungen mit allen Pflichtangaben und archiviert GoBD-konform.