Zum Inhalt springen
Rechnungskorrektur

Stornorechnung 2026: Muster, Vorlage & Anleitung

Die Stornorechnung ist das richtige Mittel, um eine fehlerhafte Rechnung komplett aufzuheben. Hier erfahren Sie, wann Sie eine brauchen, was draufstehen muss und wie sie sich von einer Gutschrift unterscheidet.

Stornorechnung in 30 Sekunden

Eine Stornorechnung hebt eine bereits gestellte Rechnung vollständig auf. Sie enthält alle Positionen der Originalrechnung mit negativen Beträgen und muss auf die stornierte Rechnung verweisen. Sie wird mit einer neuen Rechnungsnummer versehen und als "Stornorechnung" oder "Rechnungsstorno" gekennzeichnet. Nach der Stornierung kann eine neue, korrekte Rechnung erstellt werden.

Was ist eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung (auch: Stornierungsrechnung, Rechnungsstorno) ist ein Korrekturdokument, das eine bereits ausgestellte Rechnung vollständig aufhebt. Sie ist das Mittel der Wahl, wenn eine Rechnung komplett ungültig gemacht werden soll.

So funktioniert's

  • • Originalrechnung: +1.190,00 € (inkl. 19% MwSt.)
  • • Stornorechnung: -1.190,00 € (inkl. 19% MwSt.)
  • • Summe: 0,00 € (Rechnung neutralisiert)
  • • Bei Bedarf: Neue korrekte Rechnung stellen

Wirkung der Stornorechnung

  • • Hebt Originalrechnung buchhalterisch auf
  • • Korrigiert Umsatz und Umsatzsteuer
  • • Ermöglicht neue, korrekte Rechnung
  • • GoBD-konforme Dokumentation

Wann ist eine Stornorechnung nötig?

Stornorechnung erforderlich

  • • Komplette Auftragsstornierung durch den Kunden
  • • Rechnung wurde an falschen Empfänger gestellt
  • • Gravierend falsche Beträge (z.B. Kommafehler)
  • • Komplett falsche Leistungsbeschreibung
  • • Rechnung wurde doppelt erstellt
  • • Leistung wurde nie erbracht

Korrekturrechnung reicht meist aus

  • • Tippfehler im Namen oder der Adresse
  • • Falsches Datum (wenn geringfügig)
  • • Eine einzelne Position falsch
  • • Falscher Steuersatz bei einzelner Position
  • • Fehlende Pflichtangabe ergänzen

Tipp: Bei kleineren Fehlern genügt oft eine Korrekturrechnung, die nur die Differenz ausgleicht.

Unterschied: Stornorechnung vs. Gutschrift

Achtung: Begriffschaos!

Im Alltag wird "Gutschrift" oft synonym für Stornorechnung verwendet. Das ist umsatzsteuerlich falsch! Eine echte Gutschrift ist etwas anderes. Seit 2013 ist die korrekte Bezeichnung wichtig.

MerkmalStornorechnungGutschrift (§14 UStG)
AusstellerDer ursprüngliche RechnungsstellerDer Leistungsempfänger
ZweckAufhebung einer fehlerhaften RechnungAbrechnung durch den Empfänger (selten)
Bezeichnung"Stornorechnung" oder "Rechnungskorrektur""Gutschrift" (§14 Abs. 2 S. 2 UStG)
Typischer EinsatzKorrektur von RechnungsfehlernProvisionsabrechnungen, bestimmte Branchen
HäufigkeitHäufig im GeschäftsalltagSelten, nur bei Vereinbarung

Empfehlung: Richtige Bezeichnung verwenden

Verwenden Sie für Rechnungskorrekturen immer die Bezeichnung "Stornorechnung" oder "Rechnungskorrektur". Das Wort "Gutschrift" sollte nur für echte Gutschriften nach §14 UStG verwendet werden.

Pflichtangaben auf der Stornorechnung

Allgemeine Angaben

  • Bezeichnung "Stornorechnung"
  • Eigene, neue Rechnungsnummer
  • Datum der Stornorechnung
  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr.

Bezug zur Originalrechnung

  • Rechnungsnummer der Originalrechnung
  • Datum der Originalrechnung
  • Alle Positionen mit negativen Beträgen
  • Negative Netto-, USt.- und Bruttobeträge
  • Ggf. Grund der Stornierung

Muster: Stornorechnung

Muster GmbH

Beispielstraße 1
12345 Musterstadt

Steuernr.: 123/456/78901

STORNORECHNUNG

An:

Kunde AG
Kundenweg 42
54321 Kundenstadt

Stornorechnung Nr.: 2026-0089

Datum: 01.02.2026

Stornierung der Rechnung Nr. 2026-0078 vom 15.01.2026

Pos.BeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
1Webdesign-Dienstleistung
(Storno aus Rechnung 2026-0078)
-10 Std.85,00 €-850,00 €
2Hosting-Pauschale
(Storno aus Rechnung 2026-0078)
-1150,00 €-150,00 €
Nettobetrag:-1.000,00 €
USt. 19%:-190,00 €
Stornobetrag:-1.190,00 €

Hinweis: Diese Stornorechnung hebt die Rechnung Nr. 2026-0078 vom 15.01.2026 vollständig auf. Der Betrag von 1.190,00 € wird Ihnen gutgeschrieben. Eine korrigierte Rechnung folgt separat.

Buchhalterische Behandlung

Buchungsbeispiel SKR03

VorgangKontoSollHaben
Ursprüngliche Rechnung (2026-0078):
Forderung1400 Ford. a. L.u.L.1.190,00 €
Erlös8400 Erlöse 19%1.000,00 €
USt.1776 USt. 19%190,00 €
Stornorechnung (2026-0089):
Erlösminderung8400 Erlöse 19%1.000,00 €
USt.-Korrektur1776 USt. 19%190,00 €
Forderungsminderung1400 Ford. a. L.u.L.1.190,00 €

Ergebnis: Nach Buchung der Stornorechnung sind Erlöse, Umsatzsteuer und Forderungen wieder auf null.

Stornorechnung bei bereits bezahlter Rechnung

Besonderheit bei Zahlung

Wenn der Kunde die Rechnung bereits bezahlt hat, muss neben der Stornorechnung auch die Rückzahlung erfolgen. Die Stornorechnung selbst löst keine automatische Rückzahlung aus.

Ablauf bei bezahlter Rechnung

  1. 1Stornorechnung erstellen und an Kunden senden
  2. 2Rückzahlung an den Kunden veranlassen
  3. 3Optional: Neue, korrekte Rechnung erstellen
  4. 4Kunde zahlt neue Rechnung (falls vorhanden)

Verrechnung statt Rückzahlung

Alternativ kann mit Zustimmung des Kunden der Stornobetrag mit der neuen Rechnung verrechnet werden:

Originalrechnung: +1.190,00 €

Stornorechnung: -1.190,00 €

Neue Rechnung: +1.071,00 €

= Kunde zahlt 1.071,00 € nach

(oder erhält 119,00 € zurück, wenn bereits gezahlt)

Häufige Fragen

Was ist eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung (auch Stornierungsrechnung) ist ein Dokument, das eine bereits gestellte Rechnung vollständig aufhebt. Sie enthält alle Positionen der Originalrechnung mit negativen Beträgen und neutralisiert diese buchhalterisch und steuerlich.

Wann brauche ich eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung wird benötigt, wenn eine Rechnung komplett storniert werden muss - etwa bei Stornierung des gesamten Auftrags, falscher Rechnungsstellung an den falschen Kunden, oder wenn die Originalrechnung zu viele Fehler enthält. Bei einzelnen Fehlern reicht oft eine Korrekturrechnung.

Stornorechnung oder Gutschrift - was ist der Unterschied?

Eine Stornorechnung hebt eine fehlerhafte Rechnung auf und wird zusammen mit einer neuen korrekten Rechnung erstellt. Eine Gutschrift (im umsatzsteuerlichen Sinne) ist eine Rechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt. Im kaufmännischen Sprachgebrauch wird "Gutschrift" oft falsch für Stornorechnungen verwendet.

Welche Nummer bekommt eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung erhält eine eigene, fortlaufende Rechnungsnummer aus dem regulären Nummernkreis. Sie sollte zusätzlich die Nummer der stornierten Originalrechnung enthalten und als "Stornorechnung" oder "Rechnungskorrektur" gekennzeichnet sein.

Muss der Kunde die Stornorechnung unterschreiben?

Nein, der Kunde muss die Stornorechnung nicht unterschreiben. Sie ist ein einseitiges Dokument des Rechnungsstellers. Der Kunde sollte sie jedoch erhalten und in seinen Unterlagen aufbewahren, da sie steuerlich relevant ist.

Stornorechnungen in Sekunden erstellen

Mit Clever Invoice erstellen Sie Stornorechnungen mit einem Klick. Die Software übernimmt automatisch alle Daten aus der Originalrechnung und kennzeichnet das Dokument korrekt.