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Verträge & Recht

Verträge für Selbstständige

Gute Verträge schützen vor bösen Überraschungen. Von der Auftragsbestätigung bis zum AVV – hier finden Sie alle wichtigen Vertragsthemen.

Freelancer-Vertrag

Die Basis für jede Zusammenarbeit mit Auftraggebern

AGB

Ihre Spielregeln für alle Geschäftsbeziehungen

Haftung

Risiken begrenzen, Ansprüche abwehren

Scheinselbstständigkeit

Das Risiko erkennen und vermeiden

Wichtiger Hinweis

Die hier bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Musterverträge sollten immer an Ihre individuelle Situation angepasst werden.

Muster als Ausgangspunkt nutzen
Anwalt bei komplexen Fällen einschalten
Verträge regelmäßig aktualisieren

Vertragsthemen im Detail

Freelancer-Vertrag richtig gestalten 2026

Ein guter Freelancer-Vertrag schützt beide Seiten und verhindert Missverständnisse. Besonders wichtig: Die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit.

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AGB für Selbstständige erstellen 2026

AGB regeln Ihre Geschäftsbeziehungen standardisiert. Sie sparen Zeit und schaffen Rechtssicherheit – wenn sie richtig gestaltet sind.

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Auftragsbestätigung richtig schreiben 2026

Die Auftragsbestätigung schafft Klarheit über den vereinbarten Auftrag und dient als rechtliches Dokument. Sie verhindert Missverständnisse und gibt Sicherheit.

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Werkvertrag vs. Dienstvertrag 2026

Die Wahl zwischen Werk- und Dienstvertrag hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten. Verstehen Sie die Unterschiede für bessere Verträge.

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Scheinselbstständigkeit vermeiden 2026

Scheinselbstständigkeit kann teuer werden – für Auftraggeber und Freelancer. Verstehen Sie die Kriterien und schützen Sie sich vor den Folgen.

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Nutzungsrechte & Urheberrecht 2026

Als Kreativer behalten Sie das Urheberrecht – aber was ist mit den Nutzungsrechten? Die richtige Regelung schützt Ihre Arbeit und sichert Ihr Einkommen.

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Haftung begrenzen als Freelancer 2026

Ein Fehler kann teuer werden. Mit der richtigen Haftungsbegrenzung schützen Sie sich vor existenzbedrohenden Forderungen – im Rahmen des rechtlich Zulässigen.

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Datenschutz & Auftragsverarbeitung 2026

Die DSGVO betrifft auch Freelancer. Wenn Sie mit personenbezogenen Daten Ihrer Kunden arbeiten, brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

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Vertrags-Checkliste für jeden Auftrag

1

Leistungsumfang definieren

Was genau wird geliefert? Was nicht?

2

Vergütung klären

Festpreis, Stundensatz, Zahlungsziel

3

Zeitrahmen festlegen

Meilensteine, Deadline, Verzug

4

Nutzungsrechte regeln

Wer darf was mit dem Ergebnis machen?

5

Haftung begrenzen

Maximalsumme, Ausschlüsse

6

Kündigung vereinbaren

Fristen, Bedingungen, Abrechnung

Häufige Fragen zu Verträgen

Brauche ich als Freelancer überhaupt einen Vertrag?
Ja, unbedingt. Auch wenn mündliche Verträge grundsätzlich gültig sind, sollten Sie immer schriftlich vereinbaren: Leistungsumfang, Vergütung, Zeitrahmen, Haftung. Im Streitfall haben Sie sonst schlechte Karten.
Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?
Werkvertrag: Sie schulden ein Ergebnis (z.B. fertige Website). Dienstvertrag: Sie schulden Arbeitszeit (z.B. Beratungsstunden). Wichtig: Beim Werkvertrag tragen Sie das Risiko, beim Dienstvertrag der Auftraggeber.
Wie schütze ich mich vor Scheinselbstständigkeit?
Mehrere Auftraggeber haben (mind. 2-3), eigene Betriebsmittel nutzen, eigene Preise kalkulieren, nicht weisungsgebunden arbeiten, keine festen Arbeitszeiten, kein fester Arbeitsplatz beim Kunden.
Was sollten AGB für Freelancer enthalten?
Geltungsbereich, Leistungsbeschreibung, Preise und Zahlung, Lieferzeiten, Haftungsbegrenzung, Gewährleistung, Nutzungsrechte (wenn relevant), Datenschutz, Gerichtsstand. Muster gibt es online, aber prüfen lassen!
Wem gehören die Nutzungsrechte an meiner Arbeit?
Grundsätzlich Ihnen als Urheber. Sie können Nutzungsrechte einräumen (einfach oder ausschließlich, zeitlich/räumlich begrenzt). Ohne Vereinbarung nur der vertraglich vorgesehene Zweck. Regeln Sie das explizit im Vertrag!
Muss ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) haben?
Ja, wenn Sie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten (z.B. als IT-Dienstleister, Marketing-Freelancer). Der Auftraggeber ist verantwortlich, Sie als Auftragnehmer müssen aber zustimmen.

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