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§33 UStDV

Kleinbetragsrechnung

Vereinfachte Rechnungen bis 250 € – weniger Pflichtangaben, voller Vorsteuerabzug.

9 Min. LesezeitAktualisiert: Januar 2026Steuerredaktion

TL;DR – Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Grenzwert: 250 € brutto (inklusive Umsatzsteuer)
  • Weniger Pflichtangaben als bei normalen Rechnungen – Details unten
  • Vorsteuerabzug ist trotzdem möglich

Grenzwert für Kleinbetragsrechnung

250 €

Bruttobetrag inkl. MwSt.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Die Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV ist eine vereinfachte Rechnungsform für Beträge bis zu einem bestimmten Grenzwert. Im Vergleich zur normalen Rechnung entfallen dabei mehrere Pflichtangaben – welche genau, zeigt unsere Übersicht weiter unten.

Der Vorteil: Weniger bürokratischer Aufwand für alltägliche Geschäftsvorgänge wie Tanken, Geschäftsessen oder kleine Einkäufe – und trotzdem ist der Vorsteuerabzug möglich. Ob Ihr Beleg als Kleinbetragsrechnung gilt und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Rechtliche Grundlage

Die vereinfachten Anforderungen für Kleinbetragsrechnungen sind in §33 UStDV geregelt. Der Grenzwert wurde zuletzt 2017 von 150 € auf 250 € angehoben. Die Regelung gilt für alle Rechnungen – egal ob Papier, PDF oder E-Rechnung.

Pflichtangaben im Vergleich

Die grün markierten Zeilen zeigen, welche Angaben bei Kleinbetragsrechnungen entfallen dürfen:

AngabeNormale RechnungKleinbetragsrechnung
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Steuernummer oder USt-IdNr.
Ausstellungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer
Menge und Art der Leistung
Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
Nettobetrag (nach Steuersätzen)
Bruttobetrag (Gesamtbetrag)
Steuersatz (7% oder 19%)
Steuerbetrag

Grün markierte Zeilen = Erleichterungen bei der Kleinbetragsrechnung

Diese 5 Angaben sind Pflicht

1
Name und Anschrift des Leistenden
2
Ausstellungsdatum
3
Menge und Art der Leistung
4
Bruttobetrag (Gesamtbetrag)
5
Steuersatz (7% oder 19%)

Diese Angaben sind NICHT erforderlich:

Name und Anschrift des Empfängers
Steuernummer / USt-IdNr.
Fortlaufende Rechnungsnummer
Leistungszeitpunkt
Nettobetrag
Separater Steuerbetrag

Typische Beispiele aus der Praxis

Geschäftsessen im Restaurant

89,50 €

Bewirtungsbeleg mit Geschäftszweck angeben

Tankquittung

120,00 €

Kassenbon reicht als Kleinbetragsrechnung

Büromaterial im Handel

45,80 €

Kassenbeleg mit MwSt.-Ausweis genügt

Catering für Team-Meeting

198,00 €

Noch unter 250 € – vereinfachte Rechnung möglich

Vorsteuerabzug bei Kleinbetragsrechnungen

Ja, der Vorsteuerabzug ist möglich!

Auch wenn Kleinbetragsrechnungen weniger Angaben enthalten müssen, ist der Vorsteuerabzug möglich. Die Berechnung erfolgt aus dem Bruttobetrag:

Bei 19% MwSt.: Vorsteuer = Brutto × 19 / 119
Bei 7% MwSt.: Vorsteuer = Brutto × 7 / 107

Beispiel: 100 € brutto bei 19% → Vorsteuer = 100 × 19 / 119 = 15,97 €

Achtung: Keine künstliche Aufteilung!

Das absichtliche Aufteilen eines größeren Geschäfts in mehrere Kleinbetragsrechnungen (z.B. 3× 200 € statt 1× 600 €) wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Bei offensichtlicher Umgehungsabsicht können die Rechnungen zusammengerechnet werden.

Kleinbetragsrechnung als E-Rechnung

Auch bei elektronischen Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) gelten die vereinfachten Anforderungen für Kleinbeträge. Die technischen Formate erlauben das Auslassen bestimmter Pflichtfelder, wenn der Gesamtbetrag unter 250 € liegt.

XRechnung

Das Feld „BuyerReference" und weitere Empfängerangaben können bei Kleinbetragsrechnungen leer bleiben oder mit Standardwerten gefüllt werden.

ZUGFeRD

Bei ZUGFeRD-Profilen „Minimum" und „Basic-WL" sind ohnehin weniger Felder erforderlich – ideal für Kleinbetragsrechnungen.

Fachlich geprüfter Inhalt

Dieser Artikel wurde von Steuerexperten geprüft und entspricht dem aktuellen Stand des UStG und der UStDV (Januar 2026).

Häufig gestellte Fragen

Der Grenzwert von 250 € bezieht sich auf den Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer. Ein Nettobetrag von 210,08 € plus 19% MwSt. ergibt z.B. 250,00 € brutto und fällt damit noch unter die Grenze.

Praxis-Tipp: Bei Clever Invoice können Sie einfach den Rechnungsbetrag eingeben – das System erkennt automatisch, ob eine Kleinbetragsrechnung vorliegt und passt die Anforderungen entsprechend an.

Rechnungen erstellen – automatisch korrekt

Clever Invoice erkennt automatisch, ob eine Kleinbetragsrechnung vorliegt und erstellt die Rechnung mit den richtigen Angaben.