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Garten- & Landschaftsbau

Rechnung als Gärtner schreiben

Professionelle Rechnungen für Gartenpflege, Landschaftsbau & Baumpflege: Stundensätze 2026, Kalkulation und Mustervorlage.

Verfasst von Clever Invoice Redaktion— RedaktionsteamFachlich geprüft von Sarah Schmidt— Steuerberaterin & BuchhaltungsexpertinZuletzt aktualisiert am: 13.06.2026
35-55 €
Stundensatz netto
19%
MwSt. (Regelsteuersatz)
§ 35a
Steuerlich absetzbar
14 Tage
Übliches Zahlungsziel

Pflichtangaben auf der Gärtner-Rechnung

Als Garten- und Landschaftsbauer müssen Ihre Rechnungen alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten. Für Privatkunden ist die Trennung von Arbeits- und Materialkosten wichtig.

Gesetzlich vorgeschrieben:

  • Vollständiger Name & Anschrift
  • Name & Anschrift des Kunden
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art der Leistung (detailliert)
  • Mengenangaben (m², lfm, Stück)
  • Leistungszeitpunkt/-zeitraum
  • Netto- und Bruttobetrag

Für § 35a Absetzbarkeit:

  • Arbeitskosten separat ausweisen
  • Materialkosten separat ausweisen
  • Anfahrtskosten ausweisen
  • Hinweis auf § 35a EStG
  • Bankverbindung (keine Barzahlung)

§ 35a EStG Hinweis: "Die Arbeitskosten in Höhe von XX € sind für Privatpersonen nach § 35a EStG steuerlich absetzbar (20%, max. 4.000 €/Jahr)."

Gärtner-Preise 2026

LeistungPreis (netto)
Einfache Gartenarbeiten35 – 45 €/Std.
Qualifizierte Gartenpflege45 – 55 €/Std.
Baumpflege / Baumschnitt55 – 75 €/Std.
Baumfällung (mit Gerät)ab 150 € pauschal
Rasenmähen0,15 – 0,50 €/m²
Heckenschnitt3 – 8 €/lfm
Unkrautentfernung25 – 40 €/Std.
Anfahrtspauschale20 – 40 €

Tipp: Bei regelmäßiger Gartenpflege (z.B. monatlich) vereinbaren viele Gärtner Festpreise oder Jahresverträge. Das sichert Ihnen planbare Einnahmen.

Gärtner-Rechnung Kalkulator

Arbeitskosten:
270.00 €
Materialkosten:
80.00 €
Anfahrt:
25.00 €
Nettobetrag:
375.00 €
MwSt. 19%:
71.25 €
Bruttobetrag:
446.25 €
§ 35a EStG für Privatkunden:
Arbeitskosten 270.00 € × 20% = 54.00 € Steuerbonus

Musterrechnung Gärtner

RECHNUNG

Rechnungsnummer: GAR-2026-089
Datum: 13.6.2026
Leistungsdatum: 13.6.2026

Garten- und Landschaftsbau:
Grün & Schön GmbH
Wiesenweg 15
53111 Bonn
Tel: 0228 / 1234567
E-Mail: info@gruen-schoen.de

USt-IdNr.: DE987654321
Handwerkskammer Köln: 34567

Auftraggeber:
Familie Schmidt
Gartenstraße 42
53113 Bonn

Leistungsbeschreibung:
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━

Pos. 1: Rasenmähen (ca. 300 m²)
        inkl. Rasenkanten schneiden
        ────────────────────────────────── 85,00 €

Pos. 2: Heckenschnitt (Liguster, 25 lfm)
        Formschnitt, Grünschnitt entsorgt
        ────────────────────────────────── 125,00 €

Pos. 3: Unkrautentfernung Beete (15 m²)
        Jäten und Mulchen
        ────────────────────────────────── 90,00 €

Pos. 4: Materialkosten
        - Rindenmulch 5 Sack
        - Kleinmaterial
        ────────────────────────────────── 65,00 €

Pos. 5: Anfahrtskosten
        Pauschale
        ────────────────────────────────── 25,00 €

━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
Nettobetrag:                            390,00 €
MwSt. 19%:                               74,10 €
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
GESAMTBETRAG:                           464,10 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Bankverbindung:
Grün & Schön GmbH
IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
BIC: COBADEFFXXX

Hinweis: Die Arbeitskosten (Pos. 1-3) in Höhe von 300,00 € netto
sind für Privatpersonen nach § 35a EStG steuerlich absetzbar
(20%, max. 1.200 €/Jahr).

Saisonale Tipps für Gärtner

Frühling/Sommer

  • • Hauptsaison: höhere Preise möglich
  • • Rasenpflege-Abos verkaufen
  • • Pflanzarbeiten einplanen
  • • Bewässerungssysteme installieren

Herbst/Winter

  • • Laub entfernen, Winterschutz
  • • Gehölzschnitt (Nov-Feb)
  • • Baumfällungen planen
  • • Winterdienst anbieten

Häufige Fragen zur Gärtner-Rechnung

Was muss auf einer Gärtner-Rechnung stehen?

Eine Gärtner-Rechnung muss gemäß § 14 UStG enthalten: Name und Anschrift von Ihnen und dem Kunden, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum und -nummer, Art der Leistung (Rasenmähen, Heckenschnitt etc. mit Mengenangaben), Leistungsdatum, Netto- und Bruttobetrag sowie MwSt.-Ausweis. Für Privatkunden: Arbeits- und Materialkosten getrennt für § 35a EStG.

Wie viel kostet ein Gärtner pro Stunde 2026?

Gärtner berechnen 2026 je nach Region und Qualifikation: Einfache Gartenarbeiten 35-45 €/Stunde netto, qualifizierte Gartenpflege 45-55 €, Baumpflege/Baumfällung 55-75 €, Landschaftsarchitekt 80-120 €. In Großstädten (München, Frankfurt) liegen die Preise 10-20% höher.

Kann ich Gärtnerkosten von der Steuer absetzen?

Ja, Privatpersonen können Gartenpflegekosten nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: 20% der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr. Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung).

Ist Gartenpflege ein Gewerbe oder Handwerk?

Garten- und Landschaftsbau ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 HwO). Sie benötigen einen Gewerbeschein, aber keinen Meistertitel. Baumpflege über 8m Höhe und Baumfällung können je nach Bundesland besondere Anforderungen haben. Die IHK-Mitgliedschaft ist Pflicht.

Wie berechne ich Rasenmähen richtig?

Rasenmähen wird oft nach Quadratmeterfläche berechnet: 0,15-0,30 € pro m² bei großen Flächen, 0,30-0,50 € pro m² bei kleineren Gärten unter 500 m². Alternativ Pauschalpreise: kleiner Garten (bis 200 m²) ca. 40-60 €, mittlerer Garten (bis 500 m²) ca. 60-100 €, inkl. Rasenkanten aber ohne Schnittgut-Entsorgung.

Welche Entsorgungskosten für Grünschnitt darf ich berechnen?

Entsorgungskosten werden als separater Posten in der Rechnung ausgewiesen: Häckseln vor Ort 30-80 € pauschal (abhängig von Menge), Abtransport und Kompostierung 50-150 € (nach Volumen), Kosten Wertstoffhof (10-25 €/m³) als durchlaufender Posten + kleiner Bearbeitungsaufschlag. Baumschnitt über 10 cm Stammdurchmesser ist Sperrmüll — Sondergebühr. USt.: 19% wie Hauptleistung. Wichtig: Vor Ausführung den Kunden informieren, sonst streitig.

Brauche ich eine Baumfällgenehmigung und gehört die auf die Rechnung?

Für Fällungen ab Stammumfang 60-80 cm (je nach kommunaler Baumschutzsatzung) braucht der Kunde eine Fällgenehmigung — die beantragt der Grundstückseigentümer, nicht der Gärtner. Die Gebühr (20-80 € je nach Kommune) kann als durchlaufender Posten weiterberechnet werden (ohne USt.-Aufschlag) oder als eigene Dienstleistung „Antragsbearbeitung" (+ 19% USt.). Für Winterfällungen außerhalb der Schonzeit (1. März bis 30. September, § 39 Abs. 5 BNatSchG) Ausnahmegenehmigung nötig.

Gelten für Gärtner die Winterdienst-Haftungsregeln auch für Rechnungen?

Winterdienst-Aufträge (Räum- und Streupflicht) erfordern eine klare vertragliche Regelung mit Zeitfenstern (z.B. „7-20 Uhr, Räumung spätestens 1 h nach Schneefall"). Die Rechnung sollte den Leistungszeitraum (z.B. Dezember-März) und Einsätze einzeln ausweisen. Haftungsausschluss für Glätteunfälle GEHÖRT in die AGB, nicht auf die Rechnung. Bei Monatspauschale: „Winterdienst nach Vertrag vom TT.MM.JJJJ, Monat Dezember 2026" als Leistungsbeschreibung. Versicherung (Haftpflicht mit Winterdienst-Deckung) vorab prüfen — Schadensfälle sind häufig.

Kann ich als Landschaftsgärtner Reverse-Charge nach §13b UStG nutzen?

Ja, aber nur bei Bauleistungen an Bauleistende. Typischer Fall: Anlage eines Gartens als Teil eines Neubaus für einen Bauträger oder eine andere GaLaBau-Firma. Dann Rechnung OHNE USt., Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG" und Freistellungsbescheinigung des Kunden vorab einholen. Bei reiner Gartenpflege (Schneiden, Mähen) oder bei Leistungen an Endkunden (Privat, Unternehmen) gilt §13b NICHT — dann normale 19% USt.

Wie rechne ich Pflanzen-Einkauf und Materialverkauf ab?

Pflanzen und Pflanzerde mit 7% USt. (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 Nr. 6 — Blumen und lebende Pflanzen ermäßigt). Pflanz-Leistung (Arbeitszeit) dagegen 19%. In der Rechnung getrennt ausweisen: „Buchen-Hecke (25 Pflanzen à 15 €) = 375 € (7% USt.)" und „Pflanzarbeit 4 h à 55 € = 220 € (19% USt.)". Nicht-lebende Produkte (Dünger, Rindenmulch, Steine) = 19%. Falsche Zuordnung führt zu Nachforderungen bei Betriebsprüfungen.

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