Vorsteuer-Risiko
Fehlerhafte Rechnungen = kein Vorsteuerabzug
3 Prüfebenen
Formell, sachlich, rechnerisch
10 Jahre
Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO)
250 € Grenze
Vereinfachte Prüfung bei Kleinbeträgen
Warum Rechnungsprüfung entscheidend ist
Die Rechnungsprüfung ist für jedes Unternehmen essentiell – nicht nur zur Kostenkontrolle, sondern vor allem für den Vorsteuerabzug. Fehlen auf einer Eingangsrechnung die gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG, erkennt das Finanzamt die Vorsteuer nicht an.
Formelle Prüfung
Sind alle Pflichtangaben nach § 14 UStG vorhanden und korrekt?
Sachliche Prüfung
Wurde die Leistung wie vereinbart erbracht? Stimmen Menge und Preis?
Rechnerische Prüfung
Sind alle Berechnungen korrekt? Summen, USt, Rabatte?
Interaktive Prüf-Checkliste
0 von 17 Punkten
Formelle Prüfung
Vollständiger Firmenname oder Name des Unternehmers mit Straße, PLZ, Ort
§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG
Dein Firmenname muss korrekt geschrieben sein (exakt wie im Handelsregister)
§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG
Mindestens eine von beiden muss vorhanden sein; bei EU-Geschäften: USt-IdNr.
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG
Datum muss vorhanden und plausibel sein (nicht in der Zukunft)
§ 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG
Einmalige, eindeutige Nummer; Format egal, aber Lücken vermeiden
§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG
Handelsübliche Bezeichnung, konkret genug um die Leistung zu identifizieren
§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG
Liefer-/Leistungsdatum oder -zeitraum; "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" ist zulässig
§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG
Summe ohne Umsatzsteuer; bei verschiedenen Steuersätzen separat aufschlüsseln
§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG
Korrekter Steuersatz (19%, 7%, 0%) und berechneter Betrag; bei Steuerbefreiung: Hinweis darauf
§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG
Sachliche Prüfung
Prüfe gegen Lieferschein, Leistungsnachweis oder Abnahmeprotokoll
Interne Kontrolle
Vergleiche mit Bestellung, Lieferschein oder Vertrag
Interne Kontrolle
Vergleiche mit Angebot, Rahmenvertrag oder Preisliste
Interne Kontrolle
Vereinbarte Rabatte und Skontokonditionen wurden berücksichtigt
Interne Kontrolle
Rechnung ist durch eine genehmigte Bestellung oder einen Vertrag gedeckt
Interne Kontrolle
Prüfe ob diese Rechnungsnummer oder Leistung bereits abgerechnet wurde
Interne Kontrolle
Rechnerische Prüfung
Einzelposten addieren sich zum Nettobetrag; Netto + USt = Brutto
Mathematische Prüfung
Steuerbetrag = Netto × Steuersatz (z.B. 100 € × 19% = 19 €)
Mathematische Prüfung
Vereinfachte Prüfung: Kleinbetragsrechnungen
Bei Rechnungen bis 250 € brutto gelten nach § 33 UStDV vereinfachte Anforderungen:
✓ Erforderlich
- • Name und Anschrift des Ausstellers
- • Ausstellungsdatum
- • Menge und Art der Leistung
- • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
- • Steuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
✗ Nicht erforderlich
- • Name des Empfängers
- • Fortlaufende Rechnungsnummer
- • Steuernummer des Ausstellers
- • Separater Ausweis Netto/Steuer
Achtung: Häufige Kleinbetragsrechnungen vom gleichen Lieferanten können zusammen die 250 €-Grenze überschreiten – dann gelten die normalen Anforderungen!
Was tun bei fehlerhaften Rechnungen?
Nicht bezahlen
Bezahle fehlerhafte Rechnungen nicht, bevor sie korrigiert wurden. Du hast Anspruch auf eine korrekte Rechnung.
Korrekturrechnung anfordern
Fordere beim Aussteller eine Korrekturrechnung oder Stornorechnung mit neuer korrekter Rechnung an.
Erst nach Korrektur buchen
Buche und bezahle erst nach Erhalt der korrigierten Rechnung. Nur so ist der Vorsteuerabzug gesichert.
Häufige Fragen zur Rechnungsprüfung
Eingangsrechnungen mit Clever Invoice
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Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 14 UStG
Pflichtangaben auf Rechnungen
- § 15 UStG
Vorsteuerabzug
- § 33 UStDV
Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €)
- § 147 AO
Aufbewahrungspflicht (10 Jahre)
Checkliste herunterladen
Lade die Checkliste als Text herunter und nutze sie für jede Eingangsrechnung.