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Interaktive Checkliste

Rechnungsprüfung Checkliste

Prüfe Eingangsrechnungen schnell und vollständig – mit unserer interaktiven Checkliste. Sichere deinen Vorsteuerabzug und vermeide teure Fehler bei der Betriebsprüfung.

Vorsteuer-Risiko

Fehlerhafte Rechnungen = kein Vorsteuerabzug

3 Prüfebenen

Formell, sachlich, rechnerisch

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO)

250 € Grenze

Vereinfachte Prüfung bei Kleinbeträgen

Warum Rechnungsprüfung entscheidend ist

Die Rechnungsprüfung ist für jedes Unternehmen essentiell – nicht nur zur Kostenkontrolle, sondern vor allem für den Vorsteuerabzug. Fehlen auf einer Eingangsrechnung die gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG, erkennt das Finanzamt die Vorsteuer nicht an.

Formelle Prüfung

Sind alle Pflichtangaben nach § 14 UStG vorhanden und korrekt?

Sachliche Prüfung

Wurde die Leistung wie vereinbart erbracht? Stimmen Menge und Preis?

Rechnerische Prüfung

Sind alle Berechnungen korrekt? Summen, USt, Rabatte?

Interaktive Prüf-Checkliste

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Formelle Prüfung

Name und Anschrift des RechnungsausstellersPflicht

Vollständiger Firmenname oder Name des Unternehmers mit Straße, PLZ, Ort

§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG

Name und Anschrift des RechnungsempfängersPflicht

Dein Firmenname muss korrekt geschrieben sein (exakt wie im Handelsregister)

§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG

Steuernummer oder USt-IdNr. des AusstellersPflicht

Mindestens eine von beiden muss vorhanden sein; bei EU-Geschäften: USt-IdNr.

§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG

Ausstellungsdatum der RechnungPflicht

Datum muss vorhanden und plausibel sein (nicht in der Zukunft)

§ 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG

Fortlaufende RechnungsnummerPflicht

Einmalige, eindeutige Nummer; Format egal, aber Lücken vermeiden

§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG

Menge und Art der Lieferung/LeistungPflicht

Handelsübliche Bezeichnung, konkret genug um die Leistung zu identifizieren

§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG

Zeitpunkt der Lieferung/LeistungPflicht

Liefer-/Leistungsdatum oder -zeitraum; "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" ist zulässig

§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG

Nettobetrag (Entgelt)Pflicht

Summe ohne Umsatzsteuer; bei verschiedenen Steuersätzen separat aufschlüsseln

§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG

Steuersatz und SteuerbetragPflicht

Korrekter Steuersatz (19%, 7%, 0%) und berechneter Betrag; bei Steuerbefreiung: Hinweis darauf

§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG

Sachliche Prüfung

Leistung wurde tatsächlich erbrachtPflicht

Prüfe gegen Lieferschein, Leistungsnachweis oder Abnahmeprotokoll

Interne Kontrolle

Menge/Umfang stimmt übereinPflicht

Vergleiche mit Bestellung, Lieferschein oder Vertrag

Interne Kontrolle

Preise entsprechen VereinbarungPflicht

Vergleiche mit Angebot, Rahmenvertrag oder Preisliste

Interne Kontrolle

Rabatte/Skonti korrekt berechnet

Vereinbarte Rabatte und Skontokonditionen wurden berücksichtigt

Interne Kontrolle

Bestellung/Auftrag vorhandenPflicht

Rechnung ist durch eine genehmigte Bestellung oder einen Vertrag gedeckt

Interne Kontrolle

Keine DoppelrechnungPflicht

Prüfe ob diese Rechnungsnummer oder Leistung bereits abgerechnet wurde

Interne Kontrolle

Rechnerische Prüfung

Summen korrekt berechnetPflicht

Einzelposten addieren sich zum Nettobetrag; Netto + USt = Brutto

Mathematische Prüfung

Umsatzsteuer korrekt berechnetPflicht

Steuerbetrag = Netto × Steuersatz (z.B. 100 € × 19% = 19 €)

Mathematische Prüfung

Vereinfachte Prüfung: Kleinbetragsrechnungen

Bei Rechnungen bis 250 € brutto gelten nach § 33 UStDV vereinfachte Anforderungen:

✓ Erforderlich

  • • Name und Anschrift des Ausstellers
  • • Ausstellungsdatum
  • • Menge und Art der Leistung
  • • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
  • • Steuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)

✗ Nicht erforderlich

  • • Name des Empfängers
  • • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • • Steuernummer des Ausstellers
  • • Separater Ausweis Netto/Steuer

Achtung: Häufige Kleinbetragsrechnungen vom gleichen Lieferanten können zusammen die 250 €-Grenze überschreiten – dann gelten die normalen Anforderungen!

Was tun bei fehlerhaften Rechnungen?

Nicht bezahlen

Bezahle fehlerhafte Rechnungen nicht, bevor sie korrigiert wurden. Du hast Anspruch auf eine korrekte Rechnung.

Korrekturrechnung anfordern

Fordere beim Aussteller eine Korrekturrechnung oder Stornorechnung mit neuer korrekter Rechnung an.

Erst nach Korrektur buchen

Buche und bezahle erst nach Erhalt der korrigierten Rechnung. Nur so ist der Vorsteuerabzug gesichert.

Häufige Fragen zur Rechnungsprüfung

Eingangsrechnungen mit Clever Invoice

  • Automatische Pflichtangaben-Prüfung
  • Digitale Freigabe-Workflows
  • GoBD-konforme Archivierung
  • OCR-Erkennung für PDF-Rechnungen
  • DATEV-Export für den Steuerberater

Keine Kreditkarte erforderlich

Wichtige Rechtsgrundlagen

  • § 14 UStG

    Pflichtangaben auf Rechnungen

  • § 15 UStG

    Vorsteuerabzug

  • § 33 UStDV

    Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €)

  • § 147 AO

    Aufbewahrungspflicht (10 Jahre)

Checkliste herunterladen

Lade die Checkliste als Text herunter und nutze sie für jede Eingangsrechnung.

Eingangsrechnungen automatisch prüfen

Mit Clever Invoice prüfst du Eingangsrechnungen automatisch auf Pflichtangaben und archivierst sie GoBD-konform.