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Steuern & Finanzen

Steuern für Selbstständige

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer – als Selbstständiger haben Sie einige Steuerpflichten. Wir erklären alles verständlich und praxisnah.

Regelmäßige Meldungen

UStVA monatlich oder quartalsweise, Jahressteuererklärung bis 31.07.

Vorauszahlungen

Vierteljährliche Abschläge auf Einkommensteuer und Gewerbesteuer.

Kosten absetzen

Betriebsausgaben mindern Ihren Gewinn und damit die Steuerlast.

Fristen beachten

Verspätung kostet Geld – Zuschläge ab 25 € pro Monat.

Steuer-Themen im Detail

Wichtige Steuerfristen 2026

Steuer/ErklärungFristHinweis
UStVA (monatlich)10. des FolgemonatsMit Fristverlängerung: 10. des übernächsten Monats
ESt-Vorauszahlung Q110. März 2026Automatischer Einzug bei Lastschriftmandat
GewSt-Vorauszahlung Q115. Februar 2026Nur Gewerbetreibende
Steuererklärung 202531. Juli 2026Mit Steuerberater: 28.02.2027

Steuerberater empfohlen

Bei komplexen Steuerfragen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Die Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, und Sie gewinnen Zeit für Ihr Kerngeschäft. Ein Steuerberater kann auch helfen, Ihre Steuerlast legal zu optimieren.

Häufige Fragen zu Steuern

Welche Steuern muss ich als Selbstständiger zahlen?
Die wichtigsten Steuern sind: Einkommensteuer (auf Ihren Gewinn), Umsatzsteuer (falls nicht Kleinunternehmer), und bei Gewerbetreibenden zusätzlich Gewerbesteuer. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
Wie viel Steuern zahle ich als Selbstständiger?
Das hängt von Ihrem Gewinn ab. Bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.096 €) zahlen Sie keine Einkommensteuer. Darüber liegt der Steuersatz zwischen 14% und 42% (progressiv). Dazu kommt ggf. Umsatzsteuer (19% auf Ihre Rechnungen) und Gewerbesteuer.
Wann muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Im Gründungsjahr monatlich, danach je nach Zahllast: über 7.500 € = monatlich, unter 7.500 € = quartalsweise, unter 1.000 € = Befreiung möglich. Frist: 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung 10. des übernächsten Monats.
Was kann ich als Betriebsausgabe absetzen?
Alle betrieblich veranlassten Kosten: Büromaterial, Software, Telefon, Fahrtkosten, Arbeitszimmer (wenn Mittelpunkt der Tätigkeit), Weiterbildung, Versicherungen, Steuerberatung, Bewirtung (70%). Belege aufbewahren!
Wann sind die Steuervorauszahlungen fällig?
Einkommensteuer: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember. Gewerbesteuer: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November. Bei Änderung der Einkommenssituation können Sie Anpassung beantragen.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater: 28. Februar des übernächsten Jahres. Verspätete Abgabe kostet mindestens 25 € pro Monat Verspätungszuschlag.

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