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Geschäftsreisen & Reisekosten

Geschäftsreisen & Reisekosten

Reisekosten korrekt abrechnen, Pauschalen nutzen und Steuern sparen – der umfassende Guide für Selbstständige und Unternehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Pauschalen 2026

Verpflegung: 16 € / 32 €, Kilometer: 0,30 € / 0,38 € (ab 21. km).

Belege sammeln

Hotelrechnungen, Tankquittungen, Parkbelege – 10 Jahre aufbewahren.

Voll absetzbar

Berufliche Reisekosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehen.

Fristen beachten

Dreimonatsfrist bei Verpflegung, Abrechnung zeitnah erstellen.

Reisekosten-Themen im Detail

Reisekostenabrechnung erstellen 2026

Die Reisekostenabrechnung ist Pflicht, wenn Sie Geschäftsreisekosten steuerlich geltend machen wollen. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben nötig sind, welche Belege Sie brauchen und wie Sie Fehler vermeiden.

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Verpflegungsmehraufwand Pauschalen 2026

Der Verpflegungsmehraufwand entschädigt für Mehrkosten bei auswärtiger Verpflegung. Wir erklären die aktuellen Pauschalen 2026, die Berechnung und was bei Mahlzeitengestellung zu beachten ist.

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Kilometerpauschale berechnen 2026

Die Kilometerpauschale ist der einfachste Weg, berufliche Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Wir erklären die aktuellen Sätze 2026, den Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Reisekostenpauschale sowie die Berechnung.

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Hotelkosten absetzen 2026

Übernachtungskosten auf Geschäftsreisen sind als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzbar. Wir erklären, worauf Sie bei der Hotelrechnung achten müssen, wie die Frühstückskürzung funktioniert und welche Pauschalen gelten.

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Auslandsreisekosten abrechnen 2026

Auslandsreisen erfordern besondere Sorgfalt bei der Reisekostenabrechnung: Länderspezifische Pauschalen, Fremdwährungsbelege und besondere Dokumentationspflichten. Wir erklären, wie Sie Auslandsreisekosten korrekt abrechnen.

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Fahrtenbuch führen 2026

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist die genaueste Methode, um die private und berufliche Nutzung eines Fahrzeugs nachzuweisen. Wir erklären die Pflichtangaben, wann sich das Fahrtenbuch lohnt und welche digitalen Lösungen es gibt.

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Firmenwagen & Privatnutzung 2026

Ein Firmenwagen mit Privatnutzung ist ein attraktiver Vorteil, muss aber korrekt versteuert werden. Wir erklären die 1%-Regelung, die Fahrtenbuchmethode und wann welche Variante günstiger ist.

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BahnCard geschäftlich absetzen 2026

Die BahnCard lohnt sich nicht nur für Vielfahrer, sondern kann auch steuerlich geltend gemacht werden. Wir erklären, wann die BahnCard eine Betriebsausgabe ist, wie die Amortisationsprüfung funktioniert und was beim Vorsteuerabzug zu beachten ist.

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Bewirtungskosten absetzen 2026

Geschäftsessen sind ein wichtiger Teil des Geschäftslebens und steuerlich absetzbar – allerdings nur zu 70%. Wir erklären die Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg, die Abzugsbegrenzung und häufige Fehler.

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Home-Office & Reisekosten 2026

Home-Office verändert die steuerliche Behandlung von Reisekosten grundlegend: Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, hat oft eine andere erste Tätigkeitsstätte – oder gar keine. Das beeinflusst Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und die Home-Office-Pauschale.

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Doppelte Haushaltsführung 2026

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, kann die Kosten als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Wir erklären die Voraussetzungen, die Höchstgrenzen und was alles absetzbar ist.

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Reiseversicherung geschäftlich 2026

Geschäftliche Reiseversicherungen schützen vor finanziellen Risiken auf Dienstreisen und sind steuerlich absetzbar. Wir erklären, welche Versicherungen sinnvoll sind, wie sie steuerlich behandelt werden und worauf Unternehmer achten sollten.

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Wichtige Reisekostenpauschalen 2026

KostenartPauschale/BetragHinweis
Verpflegung (8-24 Std.)16 € / TagEintägige Reise oder An-/Abreisetag
Verpflegung (ab 24 Std.)32 € / TagVoller Abwesenheitstag (mehrtägige Reise)
Kilometerpauschale Pkw0,30 € / kmTatsächlich gefahrene km bei Dienstreisen
Entfernungspauschale (ab 21. km)0,38 € / kmErhöht seit 2022, einfache Strecke
Übernachtung InlandTatsächliche KostenArbeitnehmer-Pauschale: 20 € / Nacht
Bewirtung (Geschäftskunden)70% absetzbarVorsteuer zu 100% abziehbar

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Häufige Fragen zu Geschäftsreisen & Reisekosten

Welche Reisekosten kann ich als Selbstständiger absetzen?
Als Selbstständiger können Sie folgende Reisekosten als Betriebsausgabe absetzen: Fahrtkosten (Kilometerpauschale 0,30 €/km oder tatsächliche Kosten), Verpflegungsmehraufwand (16 € / 32 € pro Tag Inland), Übernachtungskosten (tatsächliche Kosten gegen Beleg), Reisenebenkosten (Parkgebühren, Maut, Gepäckaufbewahrung, berufliche Telefonate). Voraussetzung ist immer die berufliche Veranlassung der Reise.
Wie hoch sind die Reisekostenpauschalen 2026?
Die Pauschalen 2026 im Inland betragen: Verpflegungsmehraufwand 16 € (8-24 Std. Abwesenheit) bzw. 32 € (ab 24 Std.), An-/Abreisetag 16 €, Kilometerpauschale Pkw 0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 € für Entfernungspauschale). Für das Ausland gelten länderspezifische Sätze aus der jährlichen BMF-Tabelle.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand und wie wird er berechnet?
Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Pauschale für Mehrkosten bei auswärtiger Verpflegung. Er wird nach der Abwesenheitsdauer vom Wohnort/erster Tätigkeitsstätte berechnet: Ab 8 Stunden Abwesenheit 16 €, ab 24 Stunden 32 € pro vollem Tag. An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen pauschal 16 €. Keine Einzelbelege nötig, aber gestellte Mahlzeiten werden gekürzt (Frühstück 20%, Mittag/Abend je 40%).
Brauche ich Belege für die Reisekostenabrechnung?
Es kommt auf die Kostenart an: Verpflegungsmehraufwand wird pauschal anerkannt (keine Einzelbelege nötig). Fahrtkosten per Kilometerpauschale benötigen kein Fahrtenbuch. Für Übernachtungskosten brauchen Sie die Hotelrechnung. Reisenebenkosten (Parkgebühren, Maut) müssen mit Belegen nachgewiesen werden. In jedem Fall müssen Reisedaten (Ort, Zweck, Abwesenheitszeiten) dokumentiert werden.
Kann ich als Arbeitnehmer Reisekosten absetzen?
Ja, als Arbeitnehmer können Sie nicht vom Arbeitgeber erstattete Reisekosten als Werbungskosten in der Steuererklärung (Anlage N) geltend machen. Der Arbeitgeber kann Reisekosten auch steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Bereits steuerfrei erstattete Beträge können Sie nicht zusätzlich absetzen. Die gleichen Pauschalen (Verpflegung, Kilometer) gelten für Arbeitnehmer und Selbstständige.
Was muss ich bei Auslandsreisen beachten?
Bei Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen (BMF-Tabelle). Fremdwährungsbelege werden zum Tageskurs umgerechnet (EZB-Kurs oder Kreditkartenabrechnung). Bei Grenzüberschreitung gilt für die Verpflegung die Pauschale des Landes um Mitternacht. Visakosten, Impfungen und ausländische Umsatzsteuer (Vorsteuervergütungsverfahren in der EU) sind ebenfalls absetzbar.

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